Datasheet
Änderungsdatum: 09.06.2020 Änderung: 1.3
Silicone Resin SC4003E, Part B
Entsorgungsmethoden Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Überschüssige Produkte und solche, die nicht
recycelt werden können, der Entsorgung über ein anerkanntes Entsorgungsunternehmen
zuführen. Abfall, Rückstände, leere Behälter, ausgesonderte Arbeitskleidung und
kontaminierte Reinigungsmaterialien nur in dafür vorgesehenen und entsprechend
gekennzeichneten Behältern sammeln. Verpackungsabfall für Wiederverwendung oder
Recycling sammeln. Verbrennung oder Verbringung auf Deponie sollte nur in Betracht
gezogen werden, wenn Recycling nicht durchführbar ist.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeines Das Produkt ist nicht beschränkt durch internationale Gefahrgut-Transportvorschriften (IMDG,
IATA, ADR/RID).
14.1. UN-Nummer
Nicht anwendbar.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht anwendbar.
14.3. Transportgefahrenklassen
Keine Transport-Gefahrenkennzeichnung erforderlich.
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar.
14.5. Umweltgefahren
Umweltgefährlicher Stoff/Meeresschadstoff
Nein.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen fur den Verwender
Nicht anwendbar.
14.7. Massengutbeförderung gemäß AnhangII des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Massenguttransport
entsprechend Annex II von
MARPOL 73/78 und dem
IBC-Code
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften fur den Stoff oder das
Gemisch
Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse (CH): B
VOC Verordnung, VOCV (SR 814.018): VOC Gehalt: 0.01 %
EU-Gesetzgebung Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.
Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer
Stoffe (REACH) in der geänderten Fassung.
Verordnung (EU) Nr. 2015/830 der Kommission vom 28. Mai 2015.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und
Gemischen (in geänderter Fassung).
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Es ist keine Stoffsicherheitsbewertung durchgeführt worden.
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