Datasheet
Änderungsdatum: 09.06.2020 Änderung: 1.3
Silicone Resin SC4003E, Part A
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Verweis auf andere Abschnitte Angaben zu persönlicher Schutzausrüstung siehe Kapitel 8. Für Abfallentsorgung siehe
Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen bei der
Verwendung
Herstellerempfehlungen lesen und befolgen. Schutzkleidung tragen, wie in Abschnitt 8 dieses
SDB beschrieben Getrennt von Nahrungsmitteln, Getränken und Tierfutter lagern. Alle
Verpackungen und Behälter sorgfältig handhaben, um Leckagen zu minimieren. Bei
Nichtgebrauch Behälter dicht geschlossen halten. Bildung von Nebel vermeiden.
Allgemeine Arbeitshygiene-
Maßnahmen
Kontaminierte Haut sofort waschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken
oder rauchen. Am Ende jeder Schicht und vor dem Essen, Rauchen und der Toilettennutzung
waschen. Arbeitskleidung täglich vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes wechseln.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berucksichtigung von Unverträglichkeiten
Schutzmaßnahmen zu der
Lagerung
Von unverträglichen Materialien entfernt aufbewahren (siehe Abschnitt 10). Gemäß den
örtlichen Vorschriften lagern.
Lagerklasse Keine besonderen Lagerbedingungen.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Bestimmungsgemäße
Endverwendung(-en)
Die bestimmungsgemäßen Verwendungen dieses Produktes sind in Abschnitt 1.2
beschrieben.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu uberwachende Parameter
Arbeitsplatzgrezwerte
Quartz (SiO2)
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): 0,15 mg/m³ alveolengängiger staub
C1A, SSC
C1A = Stoffe, die bekanntermassen beim Menschen krebserzeugend sind.
SSC = Fruchtschädigende Gruppe C (Eine Schädigung der Leibesfrucht braucht bei Einhaltung des MAK-Wertes nicht
befürchtet zu werden).
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Für ausreichende Belüftung sorgen. Gute allgemeine Belüftung sollte ausreichen, um die
Exposition der Arbeiter gegenüber den Luftschadstoffen zu beherrschen.
Augen-/ Gesichtsschutz Augenschutz entsprechend einer anerkannten Norm sollte getragen werden, wenn eine
Risikobeurteilung ergibt, dass Augenkontakt möglich ist. Persönliche Schutzausrüstung für
Augen- und Gesichtsschutz sollte der Europäischen Norm EN166 entsprechen. Folgende
persönliche Schutzkleidung sollte getragen werden Spritzschutzbrillen gegen Chemikalien.
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