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Änderungsdatum: 06.02.2019 Änderung: 1.1
Silicone Resin SC4003E, Part B
Schutzmaßnahmen bei der
Verwendung
Herstellerempfehlungen lesen und befolgen. Schutzkleidung tragen, wie in Abschnitt 8 dieses
SDB beschrieben Getrennt von Nahrungsmitteln, Getränken und Tierfutter lagern. Alle
Verpackungen und Behälter sorgfältig handhaben, um Leckagen zu minimieren. Bei
Nichtgebrauch Behälter dicht geschlossen halten. Bildung von Nebel vermeiden. Vor
Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. Zerbrochene Verpackungen nicht
ohne Schutzausrüstung handhaben.
Allgemeine Arbeitshygiene-
Maßnahmen
Kontaminierte Haut sofort waschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken
oder rauchen. Am Ende jeder Schicht und vor dem Essen, Rauchen und der Toilettennutzung
waschen. Arbeitskleidung täglich vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes wechseln.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berucksichtigung von Unverträglichkeiten
Schutzmaßnahmen zu der
Lagerung
Von unverträglichen Materialien entfernt aufbewahren (siehe Abschnitt 10). Gemäß den
örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Behälter dicht
geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter in
aufrechter Position halten. Behälter vor Beschädigung schützen. Lagerungseinrichtungen
eindämmen, um Verschmutzung von Erdreich und Wasser im Fall verschütteter Mengen zu
vermeiden. Boden im Lagerbereich muss dicht, fugenlos und nicht absorbierend sein.
Lagerklasse Chemikalienlager.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Bestimmungsgemäße
Endverwendung(-en)
Die bestimmungsgemäßen Verwendungen dieses Produktes sind in Abschnitt 1.2
beschrieben.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu uberwachende Parameter
Arbeitsplatzgrezwerte
Tetraethylsilikat
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 1,4 ppm 12 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 1,4 ppm 12 mg/m³
Kat I, AGS
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
Kat I = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder
atemwegssensibilisierende Stoffe.
AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Für ausreichende Belüftung sorgen. Überwachung der persönlichen Umgebung und des
Arbeitsplatzes oder biologische Überwachung kann erforderlich sein, um die Wirksamkeit der
Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit einer
Atemschutzausrüstung zu bestimmen. Geschlossene Anlagen, lokale Absaugung oder
andere technische Maßnahmen als primäres Mittel zur Minimierung der Exposition der
Arbeiter verwenden. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur verwendet werden, wenn die
Exposition des Arbeitnehmers nicht angemessen durch technische Maßnahmen sicher
gestellt werden kann. Sicherstellen, dass Kontrollmaßnahmen regelmäßig überprüft und
gewartet werden. Es ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter geschult sind, um
die Exposition zu minimieren.
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