Datasheet

Änderungsdatum: 25.05.2017 Änderung: 0
Resin Remover Solvent
Verteilungskoeffizient Nicht verfügbar.
12.4. Mobilität im Boden
Mobilität Es sind keine Daten verfügbar.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Andere schädliche Wirkungen Nicht bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Allgemeine Information Die Schaffung von Reststoffen sollte minimiert oder wann immer möglich, vermieden werden.
Produkte sollten wiederverwendet oder recycliert werden, wann immer möglich. Abfälle und
Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Die Entsorgung dieses Produkts,
Prozess-Lösungen, der Rückstände und Nebenprodukte muss zu allen Zeiten mit den
Anforderungen des Umweltschutzes und der Entsorgungs- Rechtsvorschriften sowie aller
örtlichen behördlichen Bestimmungen übereinstimmen, Beim Umgang mit Reststoffen
müssen die für die Handhabung des Produktes erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
berücksichtigt werden. Man sollte vorsichtig mit leeren Behältern umgehen, die nicht sorgfältig
gereinigt oder gespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Füllgutreste
enthalten und damit potenziell gefährlich sein.
Entsorgungsmethoden Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Überschüssige Produkte und solche, die nicht
recycliert werden können, sind über ein anerkanntes Entsorgungsunternehmen zu beseitigen.
Abfall, Reststoffe, leere Behälter, verworfene Arbeitskleidung und kontaminierte
Reinigungsmaterialien sollten nur in dafür vorgesehenen Behältern gesammelt werden,
beschriftet mit ihren Inhaltsstoffen. Verbrennung oder Deponie sind nur anzuwenden, wenn
keine Recyclingmöglichkeit besteht. Dämpfe von den Rückständen können eine hoch
entzündliche oder explosive Atmosphäre im Inneren des Behälters erzeugen. Behälter sollten
vor ihrer Beseitigung sorgfältig geleert werden, wegen Explosionsgefahr. Die Behälter dürfen
nicht geschnitten oder geschweisst werden, wenn sie nicht gründlich gereinigt wurden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeines Informationen zu begrenzten Mengen hinsichtlich Verpackung/Ladung finden Sie in der
entsprechenden Dokumentation modal unter Verwendung der Angaben in diesem Abschnitt.
14.1. UN-Nummer
UN Nr. (ADR/RID) 1263
UN Nr. (IMDG) 1263
UN Nr. (ICAO) 1263
UN Nr. (ADN) 1263
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Richtiger technischer Name
(ADR/RID)
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Richtiger technischer Name
(IMDG)
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Richtiger technischer Name
(ICAO)
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