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Änderungsdatum: 22.06.2017 Änderung: 0
High Gloss Paint
Allgemeine Arbeitshygiene-
Maßnahmen
Kontaminierte Haut sofort waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen. Kontaminierte
Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen,
trinken oder rauchen. Waschen Sie sich am Ende jeder Schicht und vor dem Essen, Rauchen
und der Toilettennutzung. Die Arbeitskleidung ist täglich vor dem Verlassen des
Arbeitsplatzes zu wechseln.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berucksichtigung von Unverträglichkeiten
Schutzmaßnahmen zu der
Lagerung
Von unverträglichen Materialien entfernt lagern (siehe Kapitel 10). In Übereinstimmung mit
den lokalen Vorschriften aufbewahren. Fernhalten von Oxidationsmitteln, Hitze und Flammen.
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen
gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter in aufrechter Position halten. Behälter vor
Beschädigung schützen. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht in der Nähe von
Wärmequellen lagern oder hohen Temperaturen aussetzen. Nicht Temperaturen über 50 °C/
122 °F aussetzen. Die Lagereinrichtungen sind mit Dämmen einzurichten, um Boden-und
Wasserverschmutzung bei Verschüttung zu verhindern. Boden im Lagerbereich sollte
leckdicht, fugenlos und nicht absorbierend sein.
Lagerklasse(n) Lagerung als verschiedene gefährliche Stoffe.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Bestimmungsgemäße
Endverwendung(-en)
Die bestimmungsgemäßen Verwendungen dieses Produktes sind in Abschnitt 1.2
beschrieben.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu uberwachende Parameter
Arbeitsplatzgrezwerte
Aceton
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 500 ppm 1200 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 1000 ppm 2400 mg/m³
Y, Kat I, AGS, DFG, EU
Xylol
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 100 ppm 440 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 200 ppm 880 mg/m³
H, Kat II, DFG, EU
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes
(BGW) nicht befürchtet zu werden.
H = Hautresorptiv.
Kat I = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder
atemwegssensibilisierende Stoffe.
Kat II = Resorptiv wirksame Stoffe.
AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe.
DFG = Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission).
EU = Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt).
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
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