Datasheet
Änderungsdatum: 22.06.2017 Änderung: 0
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7.3. Spezifische Endanwendungen
Bestimmungsgemäße
Endverwendung(-en)
Die bestimmungsgemäßen Verwendungen dieses Produktes sind in Abschnitt 1.2
beschrieben.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu uberwachende Parameter
Arbeitsplatzgrezwerte
Aceton
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 500 ppm 1200 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 1000 ppm 2400 mg/m³
Y, Kat I, AGS, DFG, EU
Xylol
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 100 ppm 440 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 200 ppm 880 mg/m³
H, Kat II, DFG, EU
2-Butanonoxim
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 0,3 ppm 1 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 2,4 ppm 8 mg/m³
H, Sh, Y, Kat I, AGS
Ethylbenzol
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 20 ppm 88 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 40 ppm 176 mg/m³
H, Y, Kat II, DFG
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes
(BGW) nicht befürchtet zu werden.
H = Hautresorptiv.
Kat I = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder
atemwegssensibilisierende Stoffe.
Kat II = Resorptiv wirksame Stoffe.
Sh = Hautsensibilisierende.
AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe.
DFG = Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission).
EU = Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt).
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Für angemessene Belüftung sorgen. Überwachung der persönlichen Umgebung und des
Arbeitsplatzes oder biologische Überwachung kann erforderlich sein, um die Wirksamkeit der
Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit einer
Atemschutzausrüstung zu bestimmen. Nutzen Sie geschlossene Anlagen, lokale Entlüftung
oder andere technische Kontrollmaßnahmen als primäres Mittel zur Minimierung der
Exposition der Arbeiter. Persönliche Körperschutzmittel sollten nur verwendet werden, wenn
die Arbeitsplatzexposition nicht angemessen durch technische Maßnahmen sicher gestellt
werden kann. Es ist sicherzustellen, dass die Kontrollmaßnahmen regelmäßig überprüft und
durchgeführt werden. Es ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter geschult sind,
die Exposition zu minimieren.
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