Datasheet
Änderungsdatum: 09.06.2020 Änderung: 2.2
Galvanising Spray
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu uberwachende Parameter
Arbeitsplatzgrezwerte
Aceton
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): 500 ppm 1200 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): 1000 ppm 2400 mg/m³
Cumol
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): 20 ppm 100 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): 80 ppm 400 mg/m³
H, C2, SSC
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, schwer
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): 50 ppm 300 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): 100 ppm 600 mg/m³
n-Butylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): 100 ppm 480 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): 200 ppm 960 mg/m³
SSC
H = Hautresorption.
SSC = Fruchtschädigende Gruppe C (Eine Schädigung der Leibesfrucht braucht bei Einhaltung des MAK-Wertes nicht
befürchtet zu werden).
C2 = Umfasst Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Für ausreichende Belüftung sorgen. Überwachung der persönlichen Umgebung und des
Arbeitsplatzes oder biologische Überwachung kann erforderlich sein, um die Wirksamkeit der
Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit einer
Atemschutzausrüstung zu bestimmen. Geschlossene Anlagen, lokale Absaugung oder
andere technische Maßnahmen als primäres Mittel zur Minimierung der Exposition der
Arbeiter verwenden. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur verwendet werden, wenn die
Exposition des Arbeitnehmers nicht angemessen durch technische Maßnahmen sicher
gestellt werden kann. Sicherstellen, dass Kontrollmaßnahmen regelmäßig überprüft und
gewartet werden. Es ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter geschult sind, um
die Exposition zu minimieren.
Augen-/ Gesichtsschutz Augenschutz entsprechend einer anerkannten Norm sollte getragen werden, wenn eine
Risikobeurteilung ergibt, dass Augenkontakt möglich ist. Persönliche Schutzausrüstung für
Augen- und Gesichtsschutz sollte der Europäischen Norm EN166 entsprechen. Dichtsitzende
Schutzbrille oder Gesichtsschutz tragen. Wenn Inhalations-Gefahren bestehen, kann
stattdessen eine Atemschutz mit vollem Gesichtsschutz erforderlich sein.
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