Datasheet

Table Of Contents
Änderungsdatum: 22.01.2019 Änderung: 3
Platenclene
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Persistenz und Abbaubarkeit Die biologische Abbaubarkeit des Produktes ist nicht bekannt.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Bioakkumulationspotential Es liegen keine Daten zur Bioakkumulation vor.
Verteilungskoeffizient Nicht verfügbar.
12.4. Mobilität im Boden
Mobilität Es liegen keine Daten vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Andere schädliche Wirkungen Keine bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Allgemeine Information Die Schaffung von Reststoffen sollte minimiert oder wann immer möglich, vermieden werden.
Produkte sind wiederzuverwenden oder zu recyceln, wann immer möglich. Dieses Material
und sein Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Die Entsorgung dieses
Produkts, von Prozess-Lösungen, Rückständen und Nebenprodukten muss stets mit den
Anforderungen des Umweltschutzes und der Entsorgungs-Rechtsvorschriften sowie aller
örtlichen behördlichen Bestimmungen übereinstimmen. Beim Umgang mit Reststoffen
müssen die für die Handhabung des Produktes erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
berücksichtigt werden. Man sollte vorsichtig mit leeren Behältern umgehen, die nicht sorgfältig
gereinigt oder gespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände
enthalten und damit potenziell gefährlich sein.
Entsorgungsmethoden Überschüssige Produkte und solche, die nicht recycelt werden können, der Entsorgung über
ein anerkanntes Entsorgungsunternehmen zuführen. Abfall, Rückstände, leere Behälter,
ausgesonderte Arbeitskleidung und kontaminierte Reinigungsmaterialien nur in dafür
vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Behältern sammeln. Verbrennung oder
Verbringung auf Deponie sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Recycling nicht
durchführbar ist.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeines Das Produkt ist nicht beschränkt durch internationale Gefahrgut-Transportvorschriften (IMDG,
IATA, ADR/RID).
14.1. UN-Nummer
Nicht anwendbar.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht anwendbar.
14.3. Transportgefahrenklassen
Keine Transport-Gefahrenkennzeichnung erforderlich.
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar.
14.5. Umweltgefahren
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