Datasheet
Änderungsdatum: 24.05.2016 Änderung: 1
PC Clene 100 Tub Wipes
7.3. Spezifische Endanwendungen
Bestimmungsgemäße
Endverwendung(-en)
Die bestimmungsgemäßen Verwendungen dieses Produktes sind in Abschnitt 1.2
beschrieben.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu uberwachende Parameter
Arbeitsplatzgrezwerte
1-Methoxy-2-propanol
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 100 ppm 370 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 200 ppm 740 mg/m³
Y, Kat I, DFG, EU
2-Methoxypropanol
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 5 ppm 19 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 40 ppm 152 mg/m³
H, Z, Kat II, DFG
Ethanol
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 500 ppm 960 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 1000 ppm 1920 mg/m³
Y, Kat II, DFG
d-Limonen
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 5 ppm 28 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 20 ppm 112 mg/m³
H, Sh, Y, Kat II, DFG
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes
(BGW) nicht befürchtet zu werden.
H = Hautresorptiv.
Kat I = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder
atemwegssensibilisierende Stoffe.
Z = Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden.
Kat II = Resorptiv wirksame Stoffe.
Sh = Hautsensibilisierende.
DFG = Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission).
EU = Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt).
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Keine besonderen Erfordernisse bezüglich der Belüftung.
Augen-/ Gesichtsschutz Bei normaler Anwendung ist kein besonderer Augenschutz erforderlich. Große Mengen an
Verschüttetem: Augenschutz entsprechend einer anerkannten Norm sollte getragen werden,
wenn eine Risikobeurteilung ergibt, dass Augenkontakt möglich ist.
Handschutz Es wird kein besonderer Handschutz empfohlen.
Anderer Haut- und
Körperschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Schutzkleidung nach einer anerkannten Norm sollten
getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung ergibt, dass Hautkontamination möglich ist.
Hygienemaßnahmen Nach Handhabung Hände gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder
rauchen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Atemschutzmittel Keine besonderen Empfehlungen. Für ausreichende Belüftung sorgen. Große Mengen an
Verschüttetem: Bei unzureichender Belüftung muss geeigneter Atemschutz getragen werden.
Umweltschutzkontrollmaßnah
men
Wird nicht als umweltgefährlich angesehen.
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