Datasheet

Änderungsdatum: 30.04.2019 Änderung: 1.1
Nickel Screening Compound Plus
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu uberwachende Parameter
Arbeitsplatzgrezwerte
Dimethylether
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 1000 ppm 1900 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 8000 ppm 15200 mg/m³
Kat II, DFG, EU
Nickelpulver [Partikeldurchmesser < 1 mm]
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 0,030 mg/m³ einatembare fraktion
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 0,24 mg/m³ einatembare fraktion
Sh, Y, Kat II, AGS
n-Butylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 62 ppm 300 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 124 ppm 600 mg/m³
Y, Kat I, AGS
Ethylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 200 ppm 730 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 400 ppm 1460 mg/m³
Y, Kat I, DFG, EU
Butan-1-ol
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 100 ppm 310 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 100 ppm 310 mg/m³
Y, Kat I, DFG
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
Kat II = Resorptiv wirksame Stoffe.
Sh = Hautsensibilisierende.
Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes
(BGW) nicht befürchtet zu werden.
DFG = Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission).
Kat I = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder
atemwegssensibilisierende Stoffe.
EU = Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt).
AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Für ausreichende Belüftung sorgen. Überwachung der persönlichen Umgebung und des
Arbeitsplatzes oder biologische Überwachung kann erforderlich sein, um die Wirksamkeit der
Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit einer
Atemschutzausrüstung zu bestimmen. Geschlossene Anlagen, lokale Absaugung oder
andere technische Maßnahmen als primäres Mittel zur Minimierung der Exposition der
Arbeiter verwenden. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur verwendet werden, wenn die
Exposition des Arbeitnehmers nicht angemessen durch technische Maßnahmen sicher
gestellt werden kann. Sicherstellen, dass Kontrollmaßnahmen regelmäßig überprüft und
gewartet werden. Es ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter geschult sind, um
die Exposition zu minimieren.
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