Datasheet
Änderungsdatum: 05.03.2017 Änderung: 1
Non-Silicone Heat Transfer Compound – Xtra
Schutzmaßnahmen zu der
Lagerung
In Übereinstimmung mit den lokalen Vorschriften aufbewahren. Nur im Originalbehälter
aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen gut gelüfteten Ort
aufbewahren. Behälter in aufrechter Position halten. Behälter vor Beschädigung schützen. Die
Lagereinrichtungen sind mit Dämmen einzurichten, um Boden-und Wasserverschmutzung bei
Verschüttung zu verhindern. Boden im Lagerbereich sollte leckdicht, fugenlos und nicht
absorbierend sein.
Lagerklasse(n) Lagerung als verschiedene gefährliche Stoffe.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Bestimmungsgemäße
Endverwendung(-en)
Die bestimmungsgemäßen Verwendungen dieses Produktes sind in Abschnitt 1.2
beschrieben.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu uberwachende Parameter
Arbeitsplatzgrezwerte
Maleinsäureanhydrid
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 0,1 ppm 0,41 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 0,1 ppm 0,41 mg/m³
Momentanwert: AGW 0,2 ppm 0,82 mg/m³
Sa, Y, Kat I, DFG
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
Sa = Atemwegssensibilisierende.
Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes
(BGW) nicht befürchtet zu werden.
Kat I = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder
atemwegssensibilisierende Stoffe.
DFG = Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission).
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Für angemessene Belüftung sorgen. Überwachung der persönlichen Umgebung und des
Arbeitsplatzes oder biologische Überwachung kann erforderlich sein, um die Wirksamkeit der
Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit einer
Atemschutzausrüstung zu bestimmen. Nutzen Sie geschlossene Anlagen, lokale Entlüftung
oder andere technische Kontrollmaßnahmen als primäres Mittel zur Minimierung der
Exposition der Arbeiter. Persönliche Körperschutzmittel sollten nur verwendet werden, wenn
die Arbeitsplatzexposition nicht angemessen durch technische Maßnahmen sicher gestellt
werden kann. Es ist sicherzustellen, dass die Kontrollmaßnahmen regelmäßig überprüft und
durchgeführt werden. Es ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter geschult sind,
die Exposition zu minimieren.
Augen-/ Gesichtsschutz Augenschutz entsprechend einer anerkannten Norm sollte getragen werden, wenn eine
Risikobeurteilung ergibt, dass Augenkontakt möglich ist. Persönliche Schutzausrüstung für
Augen- und Gesichtsschutz sollte der Europanorm EN166 entsprechen. Sofern die
Beurteilung nicht eine höhere Schutzart erforderlich zeigt, sollten die folgenden Schutzmittel
getragen werden: Dicht schließende Schutzbrille.
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