Datasheet
Änderungsdatum: 09.03.2018 Änderung: 1
Heat Transfer Compound - Aerosol
Erdölgase, flüssig
Mobilität Das Produkt enthält flüchtige organische Verbindungen (VOCs), die leicht von allen
Oberflächen verdampfen.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Umweltbezogene Angaben zu Bestandteilen
Erdölgase, flüssig
Ergebnisse von PBT und
vPvB Bewertungen
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als
PBT oder vPvB einzustufen.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Andere schädliche Wirkungen Keine bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Allgemeine Information Die Schaffung von Reststoffen sollte minimiert oder wann immer möglich, vermieden werden.
Produkte sind wiederzuverwenden oder zu recyceln, wann immer möglich. Dieses Material
und sein Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Die Entsorgung dieses
Produkts, von Prozess-Lösungen, Rückständen und Nebenprodukten muss stets mit den
Anforderungen des Umweltschutzes und der Entsorgungs-Rechtsvorschriften sowie aller
örtlichen behördlichen Bestimmungen übereinstimmen. Beim Umgang mit Reststoffen
müssen die für die Handhabung des Produktes erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
berücksichtigt werden. Man sollte vorsichtig mit leeren Behältern umgehen, die nicht sorgfältig
gereinigt oder gespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände
enthalten und damit potenziell gefährlich sein.
Entsorgungsmethoden Überschüssige Produkte und solche, die nicht recycelt werden können, der Entsorgung über
ein anerkanntes Entsorgungsunternehmen zuführen. Abfall, Rückstände, leere Behälter,
ausgesonderte Arbeitskleidung und kontaminierte Reinigungsmaterialien nur in dafür
vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Behältern sammeln. Verbrennung oder
Verbringung auf Deponie sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Recycling nicht
durchführbar ist.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeines Informationen zu begrenzten Mengen hinsichtlich Verpackung/Ladung sind in der
entsprechenden Dokumentation des Verkehrsträgers unter Verwendung der Angaben in
diesem Abschnitt zu finden.
14.1. UN-Nummer
UN Nr. (ADR/RID) 1950
UN Nr. (IMDG) 1950
UN Nr. (ICAO) 1950
UN Nr. (ADN) 1950
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Richtiger technischer Name
(ADR/RID)
AEROSOLS
Richtiger technischer Name
(IMDG)
AEROSOLS (CONTAINS zinc oxide, pentane)
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