Datasheet

Änderungsdatum: 07.05.2015 Änderung: 10
NON-SILICONE HEAT TRANSFER COMPOUND
Sicherheitshinweise P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
2.3. Sonstige Gefahren
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als PBT oder vPvB einzustufen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
ZINC OXIDE 60-100%
CAS-Nummer: 1314-13-2 EG-Nummer: 215-222-5 Reach Registriernummer: 01-
2119463881-32-XXXX
M-Faktor (akut) = 1 M-Faktor (chronisch) = 1
Klassifizierung
Aquatic Acute 1 - H400
Aquatic Chronic 1 - H410
Einstufung (Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG)
N;R50/53
DIPHENYLAMIN <1%
CAS-Nummer: 122-39-4 EG-Nummer: 204-539-4
M-Faktor (akut) = 1 M-Faktor (chronisch) = 1
Klassifizierung
Acute Tox. 3 - H301
Acute Tox. 3 - H311
Acute Tox. 3 - H331
STOT RE 2 - H373
Einstufung (Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG)
T;R23/24/25 R33 N;R50/53
Der vollständige Text aller R-Sätze und Gefahrenhinweise befindet sich in Abschnitt 16.
Anmerkungen zur
Zusammensetzung
Keine klassifizierten Bestandteile oder Bestandteile mit Grenzwerten für die
Arbeitsplatzkonzentration oberhalb der anzeigepflichtigen Werte vorhanden.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen Betroffene Person sofort an die frische Luft bringen. Die betroffene Person warm und ruhig
halten. Sofort ärztliche Hilfe suchen.
Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. Mund gründlich mit Wasser spülen. Einen Arzt aufsuchen.
Hautkontakt Entfernen Sie die kontaminierte Kleidung und waschen Sie umgehend die Haut mit Wasser
und Seife. Arzt konsultieren, wenn die Reizung nach dem Waschen andauert.
Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen und die Augenlider weit auseinander öffnen. Mit Wasser spülen. Mit
dem Spülen mindestens 15 weitere Minuten fortfahren. Ärztliche Hilfe ist zu suchen, wenn
Beschwerden andauern.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Anmerkungen für den Arzt Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
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