Datasheet

Änderungsdatum: 09.06.2020 Änderung: 3.1
IPA Electrowipes
Allgemeine Information Die Schaffung von Reststoffen sollte minimiert oder wann immer möglich, vermieden werden.
Produkte sind wiederzuverwenden oder zu recyceln, wann immer möglich. Dieses Material
und sein Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Beim Umgang mit
Reststoffen müssen die für die Handhabung des Produktes erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt werden. Man sollte vorsichtig mit leeren Behältern
umgehen, die nicht sorgfältig gereinigt oder gespült wurden. Leere Behälter und
Auskleidungen können Produktrückstände enthalten und damit potenziell gefährlich sein.
Entsorgungsmethoden Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Abfälle zugelassener Deponie in Übereinstimmung
mit den Anforderungen der örtlichen Entsorgungs-Behörden zuführen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeines Angaben zu Sondervorschriften 216 siehe Liste für Gefährliche Güter.
Straßentransport
Aufzeichnungen
Angaben zu Sondervorschriften 216 siehe Liste für Gefährliche Güter.
Schienentransport
Aufzeichnungen
Angaben zu Sondervorschriften 216 siehe Liste für Gefährliche Güter.
Seetransport Aufzeichnungen Angaben zu Sondervorschriften 216 siehe Liste für Gefährliche Güter.
Lufttransport Aufzeichnungen Angaben zu Sondervorschriften A46 siehe Liste für Gefährliche Güter.
14.1. UN-Nummer
Nicht anwendbar.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht anwendbar.
14.3. Transportgefahrenklassen
Keine Transport-Gefahrenkennzeichnung erforderlich.
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar.
14.5. Umweltgefahren
Umweltgefährlicher Stoff/Meeresschadstoff
Nein.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen fur den Verwender
Nicht anwendbar.
14.7. Massengutbeförderung gemäß AnhangII des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Massenguttransport
entsprechend Annex II von
MARPOL 73/78 und dem
IBC-Code
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften fur den Stoff oder das
Gemisch
Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse (CH): B
VOC Verordnung, VOCV (SR 814.018): VOC Gehalt: 60.0 %
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