Certifications 2
Änderungsdatum: 01.02.2017 Änderung: 0
Saferinse 2000
Carbon Dioxide
Andere schädliche
Wirkungen
Kann die Ozonschicht zerstören.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Allgemeine Information Die Schaffung von Reststoffen sollte minimiert oder wann immer möglich, vermieden werden.
Produkte sollten wiederverwendet oder recycliert werden, wann immer möglich. Abfälle und
Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Die Entsorgung dieses Produkts,
Prozess-Lösungen, der Rückstände und Nebenprodukte muss zu allen Zeiten mit den
Anforderungen des Umweltschutzes und der Entsorgungs- Rechtsvorschriften sowie aller
örtlichen behördlichen Bestimmungen übereinstimmen, Beim Umgang mit Reststoffen
müssen die für die Handhabung des Produktes erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
berücksichtigt werden. Man sollte vorsichtig mit leeren Behältern umgehen, die nicht sorgfältig
gereinigt oder gespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Füllgutreste
enthalten und damit potenziell gefährlich sein.
Entsorgungsmethoden Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Leere Behälter dürfen nicht durchstochen oder
wegen der Gefahr einer Explosion verbrannt werden. Überschüssige Produkte und solche, die
nicht recycliert werden können, sind über ein anerkanntes Entsorgungsunternehmen zu
beseitigen. Abfall, Reststoffe, leere Behälter, verworfene Arbeitskleidung und kontaminierte
Reinigungsmaterialien sollten nur in dafür vorgesehenen Behältern gesammelt werden,
beschriftet mit ihren Inhaltsstoffen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeines Informationen zu begrenzten Mengen hinsichtlich Verpackung/Ladung finden Sie in der
entsprechenden Dokumentation modal unter Verwendung der Angaben in diesem Abschnitt.
14.1. UN-Nummer
UN Nr. (ADR/RID) 1950
UN Nr. (IMDG) 1950
UN Nr. (ICAO) 1950
UN Nr. (ADN) 1950
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Richtiger technischer Name
(ADR/RID)
AEROSOLS
Richtiger technischer Name
(IMDG)
AEROSOLS
Richtiger technischer Name
(ICAO)
AEROSOLS
Richtiger technischer Name
(ADN)
AEROSOLS
14.3. Transportgefahrenklassen
ADR/RID Klasse 2.1
ADR/RID Klassifizierungscode 5F
ADR/RID Gefahrzettel 2.1
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