Datasheet

Änderungsdatum: 09.06.2020 Änderung: 0.3
Epoxy Resin ER2223, part A
Allgemeine Information Die Schwere der beschriebenen Symptome variiert abhängig von der Konzentration und der
Dauer der Exposition.
Einatmen Längeres Einatmen hoher Konzentrationen kann die Atemwege schädigen.
Verschlucken Kann bei empfindlichen Personen Sensibilisierung oder allergische Reaktionen verursachen.
Kann Reizungen verursachen.
Hautkontakt Kann bei empfindlichen Personen Hautsensibilisierung oder allergische Reaktionen
verursachen. Rötung. Reizt die Haut.
Augenkontakt Reizt die Augen.
Expositionsweg Verschlucken Inhalation Haut- und / oder Augenkontakt.
Zielorgane Keine spezifischen Zielorgane bekannt.
Medizinische Überlegungen Hautleiden und Allergien.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Ökotoxizität Wird nicht als umweltgefährlich angesehen. Große oder häufige Freisetzungen können jedoch
gefährliche Auswirkungen auf die Umwelt haben.
12.1. Toxizität
Toxizität Aquatic Chronic 2 - H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Persistenz und Abbaubarkeit Die biologische Abbaubarkeit des Produktes ist nicht bekannt.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Bioakkumulationspotential Es liegen keine Daten zur Bioakkumulation vor.
Verteilungskoeffizient Nicht verfügbar.
12.4. Mobilität im Boden
Mobilität Es liegen keine Daten vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Andere schädliche Wirkungen Keine bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Allgemeine Information Die Schaffung von Reststoffen sollte minimiert oder wann immer möglich, vermieden werden.
Produkte sind wiederzuverwenden oder zu recyceln, wann immer möglich. Dieses Material
und sein Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Die Entsorgung dieses
Produkts, von Prozess-Lösungen, Rückständen und Nebenprodukten muss stets mit den
Anforderungen des Umweltschutzes und der Entsorgungs-Rechtsvorschriften sowie aller
örtlichen behördlichen Bestimmungen übereinstimmen. Beim Umgang mit Reststoffen
müssen die für die Handhabung des Produktes erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
berücksichtigt werden. Man sollte vorsichtig mit leeren Behältern umgehen, die nicht sorgfältig
gereinigt oder gespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände
enthalten und damit potenziell gefährlich sein.
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