Datasheet

Änderungsdatum: 05.12.2017 Änderung: 0
Flame Retardant Epoxy Resin, ER2001 Part B
Allgemeine Arbeitshygiene-
Maßnahmen
Kontaminierte Haut sofort waschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken
oder rauchen. Am Ende jeder Schicht und vor dem Essen, Rauchen und der Toilettennutzung
waschen. Arbeitskleidung täglich vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes wechseln.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berucksichtigung von Unverträglichkeiten
Schutzmaßnahmen zu der
Lagerung
Von unverträglichen Materialien entfernt aufbewahren (siehe Abschnitt 10). Gemäß den
örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Behälter dicht
geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter in
aufrechter Position halten. Behälter vor Beschädigung schützen. Lagerungseinrichtungen
eindämmen, um Verschmutzung von Erdreich und Wasser im Fall verschütteter Mengen zu
vermeiden. Boden im Lagerbereich muss dicht, fugenlos und nicht absorbierend sein.
Lagerklasse(n) Lagerung ätzender Stoffe.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Bestimmungsgemäße
Endverwendung(-en)
Die bestimmungsgemäßen Verwendungen dieses Produktes sind in Abschnitt 1.2
beschrieben.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu uberwachende Parameter
Arbeitsplatzgrezwerte
Xylol
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 100 ppm 440 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 200 ppm 880 mg/m³
H, Kat II, DFG, EU
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
H = Hautresorptiv.
Kat II = Resorptiv wirksame Stoffe.
DFG = Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission).
EU = Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt).
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Für ausreichende Belüftung sorgen. Überwachung der persönlichen Umgebung und des
Arbeitsplatzes oder biologische Überwachung kann erforderlich sein, um die Wirksamkeit der
Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit einer
Atemschutzausrüstung zu bestimmen. Geschlossene Anlagen, lokale Absaugung oder
andere technische Maßnahmen als primäres Mittel zur Minimierung der Exposition der
Arbeiter verwenden. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur verwendet werden, wenn die
Exposition des Arbeitnehmers nicht angemessen durch technische Maßnahmen sicher
gestellt werden kann. Sicherstellen, dass Kontrollmaßnahmen regelmäßig überprüft und
gewartet werden. Es ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter geschult sind, um
die Exposition zu minimieren.
Augen-/ Gesichtsschutz Augenschutz entsprechend einer anerkannten Norm sollte getragen werden, wenn eine
Risikobeurteilung ergibt, dass Augenkontakt möglich ist. Persönliche Schutzausrüstung für
Augen- und Gesichtsschutz sollte der Europäischen Norm EN166 entsprechen. Dichtsitzende
Schutzbrille oder Gesichtsschutz tragen. Wenn Inhalations-Gefahren bestehen, kann
stattdessen eine Atemschutz mit vollem Gesichtsschutz erforderlich sein.
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