Datasheet

Änderungsdatum: 09.06.2020 Änderung: 1.8
Contact Cleaner Lubricant
Verschlucken Mit Bezug auf die physikalische Natur dieses Produktes ist es unwahrscheinlich, dass ein
Verschlucken auftreten kann. Bei Verschlucken besteht Gefahr der Aspiration. Eintrag in die
Lunge nach Verschlucken oder Erbrechen kann chemische Lungenentzündung verursachen.
Hautkontakt Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Augenkontakt Kann schwach reizend wirken auf Augen. Kann Unwohlsein verursachen.
Expositionsweg Verschlucken Inhalation Haut- und / oder Augenkontakt.
Zielorgane Zentrales Nervensystem
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Toxizität Aquatic Chronic 2 - H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Persistenz und Abbaubarkeit Die biologische Abbaubarkeit des Produktes ist nicht bekannt.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Bioakkumulationspotential Es liegen keine Daten zur Bioakkumulation vor.
Verteilungskoeffizient Nicht verfügbar.
12.4. Mobilität im Boden
Mobilität Das Produkt enthält flüchtige organische Verbindungen (VOCs), die leicht von allen
Oberflächen verdampfen.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Andere schädliche Wirkungen Keine bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Allgemeine Information Die Schaffung von Reststoffen sollte minimiert oder wann immer möglich, vermieden werden.
Produkte sind wiederzuverwenden oder zu recyceln, wann immer möglich. Dieses Material
und sein Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Die Entsorgung dieses
Produkts, von Prozess-Lösungen, Rückständen und Nebenprodukten muss stets mit den
Anforderungen des Umweltschutzes und der Entsorgungs-Rechtsvorschriften sowie aller
örtlichen behördlichen Bestimmungen übereinstimmen. Beim Umgang mit Reststoffen
müssen die für die Handhabung des Produktes erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
berücksichtigt werden. Man sollte vorsichtig mit leeren Behältern umgehen, die nicht sorgfältig
gereinigt oder gespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände
enthalten und damit potenziell gefährlich sein.
Entsorgungsmethoden Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Leere Behälter dürfen wegen der Explosionsgefahr
nicht angestochen oder verbrannt werden. Überschüssige Produkte und solche, die nicht
recycelt werden können, der Entsorgung über ein anerkanntes Entsorgungsunternehmen
zuführen. Abfall, Rückstände, leere Behälter, ausgesonderte Arbeitskleidung und
kontaminierte Reinigungsmaterialien nur in dafür vorgesehenen und entsprechend
gekennzeichneten Behältern sammeln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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