Certifications 2

Änderungsdatum: 08.06.2018 Änderung: 2
Label Remover 200ml
Schutzmaßnahmen bei der
Verwendung
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Herstellerempfehlungen lesen und befolgen.
Schutzkleidung tragen, wie in Abschnitt 8 dieses MSDB beschrieben Getrennt von
Nahrungsmitteln, Getränken und Tierfutter lagern. Druckbehälter keinen hohen Temperaturen
oder direkter Sonneneinstrahlung aussetzen. Das Produkt ist entzündbar. Von Hitze, heißen
Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Einleitung in die aquatische Umwelt vermeiden. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen
und verstehen. Zerbrochene Verpackungen nicht ohne Schutzausrüstung handhaben. Leere
Behälter nicht wiederverwenden. Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle
sprühen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Spray wird
verdampfen und schnell abkühlen und kann bei Berührung mit der Haut Erfrierungen oder
Kälteverbrennungen verursachen. Berührung mit den Augen vermeiden. Einatmen der
Dämpfe und Aerosol/Nebel vermeiden.
Allgemeine Arbeitshygiene-
Maßnahmen
Kontaminierte Haut sofort waschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Schutzmaßnahmen zu der
Lagerung
Unter Verschluss aufbewahren. Von Oxidationsmitteln, Hitze und Flammen fernhalten. Nur im
Originalbehälter aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut
gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter in aufrechter Position halten. Behälter vor Beschädigung
schützen. Vor Sonnenlicht schützen. Nicht in der Nähe von Hitzequellen lagern und keinen
hohen Temperaturen aussetzen. Nicht Temperaturen über 50°C/ 122°F aussetzen.
Lagerklasse(n) Lagerung von verschiedenen gefährlichen Materialien.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Bestimmungsgemäße
Endverwendung(-en)
Die bestimmungsgemäßen Verwendungen dieses Produktes sind in Abschnitt 1.2
beschrieben.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrezwerte
Carbon Dioxide
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 5000 ppm 9100 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 10000 ppm 18200 mg/m³
Kat II, DFG, EU
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
Kat II = Resorptiv wirksame Stoffe.
DFG = Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission).
EU = Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt).
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Augen-/ Gesichtsschutz Berührung mit den Augen vermeiden. Große Mengen an Verschüttetem: Augenschutz
entsprechend einer anerkannten Norm sollte getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung
ergibt, dass Augenkontakt möglich ist.
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