Safety data sheet

Änderung: 10
Änderungsdatum: 18.03.2015
FLUXCLENE CLEANING SOLVENT (Combi)
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar.
IMDG Verpackungsgruppe
IMDG Verpackungsgruppe
ICAO Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
Umweltgefährlicher Stoff/Meeresschadstoff
Ja.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen fr den Verwender
EmS
F-D, S-U
Gefahrendiamant
Gefahrenerkennungszahl
(ADR/RID)
Tunnelbeschränkungscode
(D)
Markings
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und IBC-Code
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften fr den Stoff oder das
Gemisch
EU-Gesetzgebung
RICHTLINIE 2000/39/EG DER KOMMISSION vom 8. Juni 2000 zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-
Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der
Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (in der geänderten Fassung). Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in der geänderten Fassung. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und
Gemischen (in geänderter Fassung).
Anleitung
Workplace Exposure Limits EH40.
Autorisierungen (Titel VII Verordnung 1907/2006)
Für dieses Produkt sind keine besonderen Erlaubnisse bekannt.
Beschränkungen (Titel VIII Verordnung 1907/2006)
Es sind keine besonderen Verwendungsbeschränkungen dieses Produktes bekannt.
15.2. Rechtsvorschriften fr den Stoff oder das Gemisch
Es ist keine Stoffsicherheitsbewertung durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Erstellt durch
Grace Claypole
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