Certifications 2

Änderungsdatum: 22.08.2018 Änderung: 1
Fluxclene
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 100 ppm 370 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 200 ppm 740 mg/m³
Y, Kat I, DFG, EU
Carbon Dioxide
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 5000 ppm 9100 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 10000 ppm 18200 mg/m³
Kat II, DFG, EU
2-Methoxypropanol
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 5 ppm 19 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 40 ppm 152 mg/m³
H, Z, Kat II, DFG
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
Kat II = Resorptiv wirksame Stoffe.
Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes
(BGW) nicht befürchtet zu werden.
H = Hautresorptiv.
DFG = Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission).
Kat I = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder
atemwegssensibilisierende Stoffe.
Z = Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden.
EU = Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt).
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Für ausreichende Belüftung sorgen. Überwachung der persönlichen Umgebung und des
Arbeitsplatzes oder biologische Überwachung kann erforderlich sein, um die Wirksamkeit der
Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit einer
Atemschutzausrüstung zu bestimmen. Geschlossene Anlagen, lokale Absaugung oder
andere technische Maßnahmen als primäres Mittel zur Minimierung der Exposition der
Arbeiter verwenden. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur verwendet werden, wenn die
Exposition des Arbeitnehmers nicht angemessen durch technische Maßnahmen sicher
gestellt werden kann. Sicherstellen, dass Kontrollmaßnahmen regelmäßig überprüft und
gewartet werden. Es ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter geschult sind, um
die Exposition zu minimieren.
Augen-/ Gesichtsschutz Augenschutz entsprechend einer anerkannten Norm sollte getragen werden, wenn eine
Risikobeurteilung ergibt, dass Augenkontakt möglich ist. Persönliche Schutzausrüstung für
Augen- und Gesichtsschutz sollte der Europäischen Norm EN166 entsprechen. Dichtsitzende
Schutzbrille oder Gesichtsschutz tragen. Wenn Inhalations-Gefahren bestehen, kann
stattdessen eine Atemschutz mit vollem Gesichtsschutz erforderlich sein.
Handschutz Chemikalienbeständige, undurchlässige Handschuhe tragen, die einer anerkannten Norm
entsprechen, wenn eine Risikobeurteilung einen möglichen Hautkontakt angibt. Der am
besten geeignete Handschuh sollte in Absprache mit dem Handschuh-Lieferanten / Hersteller,
der Informationen über die Durchbruchzeit des Handschuhmaterials geben kann, gewählt
werden. Zum Schutz der Hände vor Chemikalien sind Schutzhandschuhe zu verwenden, die
der Europäischen Norm EN 374 entsprechen. Entsprechend den von den
Schutzhandschuhherstellern vorgegebenen Daten ist es erforderlich, während ihrer Nutzung
zu prüfen, ob die Handschuhe ihre abweisenden Eigenschaften behalten und sie zu
wechseln, sobald eine Verschlechterung festgestellt wird. Es werden häufige Wechsel
empfohlen.
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