Certifications 2
Änderungsdatum: 22.08.2018 Änderung: 1
Fluxclene
Mobilität Mobil.
Oberflächenspannung 70.7 mN/m @ 20°C
2-Methoxypropanol
Mobilität Löslich in Wasser.
Adsorptions-
/Desorptionskoeffizient
- log Kow: ~ (-0.45) - (-0.49) @ 25°C Berechnungsmethode. - Log Koc: ~ 0.0 - 1.13
@ 25°C Berechnungsmethode.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Umweltbezogene Angaben zu Bestandteilen
2-Propanol
Ergebnisse von PBT und
vPvB Bewertungen
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als
PBT oder vPvB einzustufen.
1-Methoxy-2-propanol
Ergebnisse von PBT und
vPvB Bewertungen
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als
PBT oder vPvB einzustufen.
Orange Terpenes
Ergebnisse von PBT und
vPvB Bewertungen
Dieses Produkt enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB eingestuft sind.
2-Methoxypropanol
Ergebnisse von PBT und
vPvB Bewertungen
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als
PBT oder vPvB einzustufen.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Andere schädliche Wirkungen Keine bekannt.
Umweltbezogene Angaben zu Bestandteilen
Orange Terpenes
Andere schädliche
Wirkungen
Umweltgefährlich.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Allgemeine Information Die Schaffung von Reststoffen sollte minimiert oder wann immer möglich, vermieden werden.
Produkte sind wiederzuverwenden oder zu recyceln, wann immer möglich. Dieses Material
und sein Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Die Entsorgung dieses
Produkts, von Prozess-Lösungen, Rückständen und Nebenprodukten muss stets mit den
Anforderungen des Umweltschutzes und der Entsorgungs-Rechtsvorschriften sowie aller
örtlichen behördlichen Bestimmungen übereinstimmen. Beim Umgang mit Reststoffen
müssen die für die Handhabung des Produktes erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
berücksichtigt werden. Man sollte vorsichtig mit leeren Behältern umgehen, die nicht sorgfältig
gereinigt oder gespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände
enthalten und damit potenziell gefährlich sein.
17/
21