Safety data sheet

Änderungsdatum: 18.08.2016 Änderung: 14
CONTACT CLEANER LUBRICANT Aerosol
IMDG Verpackungsgruppe None
ADN Verpackungsgruppe None
ICAO Verpackungsgruppe None
14.5. Umweltgefahren
Umweltgefährlicher Stoff/Meeresschadstoff
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
EmS F-D, S-U
ADR Transport Kategorie 2
Tunnelbeschränkungscode (D)
14.7. Massengutbeförderung gemäß AnhangII des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Massenguttransport
entsprechend Annex II von
MARPOL 73/78 und dem
IBC-Code
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
EU-Gesetzgebung RICHTLINIE 2000/39/EG DER KOMMISSION vom 8. Juni 2000 zur Festlegung einer ersten
Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates
zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch
chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (in der geänderten Fassung).
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.
Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer
Stoffe (REACH) in der geänderten Fassung.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und
Gemischen (in geänderter Fassung).
Entscheidung der Kommission 2000/532/EC geändert durch Entscheidung 2001/118/EC
Aufstellung einer Liste von Abfällen und gefährlichen Abfällen gemäß Richtlinie 75/442/EEC
über Abfälle und Richtlinie 91/689/über gefährliche Abfälle mit Änderungen.
Autorisierungen (Titel VII
Verordnung 1907/2006)
Für dieses Produkt sind keine besonderen Erlaubnisse bekannt.
Beschränkungen (Titel VIII
Verordnung 1907/2006)
Es sind keine besonderen Verwendungsbeschränkungen dieses Produktes bekannt.
Wassergefährdungsklassifizier
ung
WGK 2
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Es ist keine Stoffsicherheitsbewertung durchgeführt worden.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Erstellt durch Bethan Massey
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