Certifications 2

Änderungsdatum: 13.03.2017 Änderung: 0
Electronic Cleaning Solvent Plus
7.3. Spezifische Endanwendungen
Bestimmungsgemäße
Endverwendung(-en)
Die bestimmungsgemäßen Verwendungen dieses Produktes sind in Abschnitt 1.2
beschrieben.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrezwerte
Pentan
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 1000 ppm 3000 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 2000 ppm 6000 mg/m³
Y, Kat II, DFG, EU
2-Propanol
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 200 ppm 500 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 400 ppm 1000 mg/m³
Y, Kat II, DFG
Carbon Dioxide
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 5000 ppm 9100 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 10000 ppm 18200 mg/m³
Kat II, DFG, EU
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes
(BGW) nicht befürchtet zu werden.
Kat II = Resorptiv wirksame Stoffe.
DFG = Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission).
EU = Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt).
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Für angemessene Belüftung sorgen. Überwachung der persönlichen Umgebung und des
Arbeitsplatzes oder biologische Überwachung kann erforderlich sein, um die Wirksamkeit der
Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit einer
Atemschutzausrüstung zu bestimmen. Nutzen Sie geschlossene Anlagen, lokale Entlüftung
oder andere technische Kontrollmaßnahmen als primäres Mittel zur Minimierung der
Exposition der Arbeiter. Persönliche Körperschutzmittel sollten nur verwendet werden, wenn
die Arbeitsplatzexposition nicht angemessen durch technische Maßnahmen sicher gestellt
werden kann. Es ist sicherzustellen, dass die Kontrollmaßnahmen regelmäßig überprüft und
durchgeführt werden. Es ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter geschult sind,
die Exposition zu minimieren.
Augen-/ Gesichtsschutz Augenschutz entsprechend einer anerkannten Norm sollte getragen werden, wenn eine
Risikobeurteilung ergibt, dass Augenkontakt möglich ist. Persönliche Schutzausrüstung für
Augen- und Gesichtsschutz sollte der Europanorm EN166 entsprechen. Sofern die
Beurteilung nicht eine höhere Schutzart erforderlich zeigt, sollten die folgenden Schutzmittel
getragen werden: Dicht schließende Schutzbrille.
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