Certifications 2

Änderungsdatum: 20.08.2018 Änderung: 1
SCC3 Conformal Coating Aerosol
Ergebnisse von PBT und
vPvB Bewertungen
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als
PBT oder vPvB einzustufen.
2-Propanol
Ergebnisse von PBT und
vPvB Bewertungen
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als
PBT oder vPvB einzustufen.
2-Methoxypropanol
Ergebnisse von PBT und
vPvB Bewertungen
Dieser Stoff ist entsprechend der derzeit gültigen EU Einstufungskriterien nicht als
PBT oder vPvB einzustufen.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Andere schädliche Wirkungen Keine bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Allgemeine Information Die Schaffung von Reststoffen sollte minimiert oder wann immer möglich, vermieden werden.
Produkte sind wiederzuverwenden oder zu recyceln, wann immer möglich. Dieses Material
und sein Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Die Entsorgung dieses
Produkts, von Prozess-Lösungen, Rückständen und Nebenprodukten muss stets mit den
Anforderungen des Umweltschutzes und der Entsorgungs-Rechtsvorschriften sowie aller
örtlichen behördlichen Bestimmungen übereinstimmen. Beim Umgang mit Reststoffen
müssen die für die Handhabung des Produktes erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
berücksichtigt werden. Man sollte vorsichtig mit leeren Behältern umgehen, die nicht sorgfältig
gereinigt oder gespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände
enthalten und damit potenziell gefährlich sein.
Entsorgungsmethoden Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Leere Behälter dürfen wegen der Explosionsgefahr
nicht angestochen oder verbrannt werden. Überschüssige Produkte und solche, die nicht
recycelt werden können, der Entsorgung über ein anerkanntes Entsorgungsunternehmen
zuführen. Abfall, Rückstände, leere Behälter, ausgesonderte Arbeitskleidung und
kontaminierte Reinigungsmaterialien nur in dafür vorgesehenen und entsprechend
gekennzeichneten Behältern sammeln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeines Informationen zu begrenzten Mengen hinsichtlich Verpackung/Ladung sind in der
entsprechenden Dokumentation des Verkehrsträgers unter Verwendung der Angaben in
diesem Abschnitt zu finden.
14.1. UN-Nummer
UN Nr. (ADR/RID) 1950
UN Nr. (IMDG) 1950
UN Nr. (ICAO) 1950
UN Nr. (ADN) 1950
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Richtiger technischer Name
(ADR/RID)
AEROSOLS
Richtiger technischer Name
(IMDG)
AEROSOLS (CONTAINS Cyclohexane, Hydrocarbons, C7, n-alkanes, isoalkanes, cyclics)
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