Datasheet
Änderungsdatum: 09.06.2020 Änderung: 1.3
Clear Protective Lacquer
Entsorgungsmethoden Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Leere Behälter dürfen wegen der Explosionsgefahr
nicht angestochen oder verbrannt werden. Überschüssige Produkte und solche, die nicht
recycelt werden können, der Entsorgung über ein anerkanntes Entsorgungsunternehmen
zuführen. Abfall, Rückstände, leere Behälter, ausgesonderte Arbeitskleidung und
kontaminierte Reinigungsmaterialien nur in dafür vorgesehenen und entsprechend
gekennzeichneten Behältern sammeln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeines Informationen zu begrenzten Mengen hinsichtlich Verpackung/Ladung sind in der
entsprechenden Dokumentation des Verkehrsträgers unter Verwendung der Angaben in
diesem Abschnitt zu finden.
14.1. UN-Nummer
UN Nr. (ADR/RID) 1950
UN Nr. (IMDG) 1950
UN Nr. (ICAO) 1950
UN Nr. (ADN) 1950
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Richtiger technischer Name
(ADR/RID)
AEROSOLS
Richtiger technischer Name
(IMDG)
AEROSOLS
Richtiger technischer Name
(ICAO)
AEROSOLS
Richtiger technischer Name
(ADN)
AEROSOLS
14.3. Transportgefahrenklassen
ADR/RID Klasse 2.1
ADR/RID Klassifizierungscode 5F
ADR/RID Gefahrzettel 2.1
IMDG Klasse 2.1
ICAO-Klasse/-Unterklasse 2.1
ADN Klasse 2.1
Transportzettel
14.4. Verpackungsgruppe
ADR/RID Verpackungsgruppe None
IMDG Verpackungsgruppe None
ICAO Verpackungsgruppe None
ADN Verpackungsgruppe None
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