Datasheet
Änderungsdatum: 05.06.2017 Änderung: 0
Clear Protective Lacquer
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 20 ppm 83 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 40 ppm 166 mg/m³
H, Y, Kat I, DFG, EU
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
Kat II = Resorptiv wirksame Stoffe.
Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes
(BGW) nicht befürchtet zu werden.
H = Hautresorptiv.
DFG = Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission).
Kat I = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder
atemwegssensibilisierende Stoffe.
EU = Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt).
AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Für angemessene Belüftung sorgen. Überwachung der persönlichen Umgebung und des
Arbeitsplatzes oder biologische Überwachung kann erforderlich sein, um die Wirksamkeit der
Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit einer
Atemschutzausrüstung zu bestimmen. Nutzen Sie geschlossene Anlagen, lokale Entlüftung
oder andere technische Kontrollmaßnahmen als primäres Mittel zur Minimierung der
Exposition der Arbeiter. Persönliche Körperschutzmittel sollten nur verwendet werden, wenn
die Arbeitsplatzexposition nicht angemessen durch technische Maßnahmen sicher gestellt
werden kann. Es ist sicherzustellen, dass die Kontrollmaßnahmen regelmäßig überprüft und
durchgeführt werden. Es ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter geschult sind,
die Exposition zu minimieren.
Augen-/ Gesichtsschutz Augenschutz entsprechend einer anerkannten Norm sollte getragen werden, wenn eine
Risikobeurteilung ergibt, dass Augenkontakt möglich ist. Persönliche Schutzausrüstung für
Augen- und Gesichtsschutz sollte der Europanorm EN166 entsprechen. Tragen Sie eng
anliegende, chemische Schutzbrille oder Gesichtsschutz. Wenn Inhalations-Gefahren
bestehen, kann stattdessen eine Vollmaske erforderlich sein.
Handschutz Chemikalienbeständige, undurchlässige Handschuhe, die einer anerkannten Norm
entsprechen, sollten getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung einen möglichen
Hautkontakt angibt. Der am besten geeignete Handschuh sollte in Absprache mit dem
Handschuh-Lieferanten / Hersteller, der Informationen über die Durchdringungszeit des
Handschuhmaterials geben kann, gewählt werden. Zum Schutz der Hände vor Chemikalien
sind Schutzhandschuhe zu verwenden, die der Europanorm EN 374 entsprechen.
Entsprechend den von den Schutzhandschuhherstellern vorgegeben Daten ist es erforderlich,
währen ihrer Nutzung zu prüfen, ob die Handschuhe ihre abweisenden Eigenschaften
behalten und sie zu wechseln, sobald Zerstörungen festgestellt werden. Es werden häufige
Wechsel empfohlen.
Anderer Haut- und
Körperschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Schutzkleidung nach einer anerkannten Norm sollten
getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung ergibt, dass Hautkontamination möglich ist.
Hygienemaßnahmen Augenduschen und Sicherheitsduschen sind bereit zu stellen. Kontaminierte Arbeitskleidung
nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen
waschen. Die Ausrüstung und der Arbeitsbereich sind täglich zu säubern. Gute persönliche
Hygienemaßnahmen sollten eingehalten werden. Waschen Sie sich am Ende jeder Schicht
und vor dem Essen, Rauchen und der Toilettennutzung. Bei der Arbeit nicht essen, trinken
oder rauchen. Präventive industrielle, medizinische Untersuchungen sollten durchgeführt
werden. Reinigungskräfte sind über alle mit diesem Produkt verbundenen Gefahren zu
unterrichten.
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