Datasheet

Änderungsdatum: 22.08.2018 Änderung: 1
Contact Cleaning Strips
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Allgemeine Information Die Schaffung von Reststoffen sollte minimiert oder wann immer möglich, vermieden werden.
Produkte sind wiederzuverwenden oder zu recyceln, wann immer möglich. Dieses Material
und sein Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Die Entsorgung dieses
Produkts, von Prozess-Lösungen, Rückständen und Nebenprodukten muss stets mit den
Anforderungen des Umweltschutzes und der Entsorgungs-Rechtsvorschriften sowie aller
örtlichen behördlichen Bestimmungen übereinstimmen.
Entsorgungsmethoden Überschüssige Produkte und solche, die nicht recycelt werden können, der Entsorgung über
ein anerkanntes Entsorgungsunternehmen zuführen. Verpackungsabfall für
Wiederverwendung oder Recycling sammeln. Verbrennung oder Verbringung auf Deponie
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Recycling nicht durchführbar ist. Abfälle sollten
nicht unbehandelt in die Kanalisation entsorgt werden, es sei denn die Anforderungen der
lokalen Wasserschutzbehörde werden vollständig erfüllt.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeines Das Produkt ist nicht beschränkt durch internationale Gefahrgut-Transportvorschriften (IMDG,
IATA, ADR/RID).
14.1. UN-Nummer
Nicht anwendbar.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht anwendbar.
14.3. Transportgefahrenklassen
Keine Transport-Gefahrenkennzeichnung erforderlich.
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar.
14.5. Umweltgefahren
Umweltgefährlicher Stoff/Meeresschadstoff
Nein.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen fur den Verwender
Nicht anwendbar.
14.7. Massengutbeförderung gemäß AnhangII des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Massenguttransport
entsprechend Annex II von
MARPOL 73/78 und dem
IBC-Code
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften fur den Stoff oder das
Gemisch
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