Datasheet
Änderungsdatum: 22.08.2018 Änderung: 1
Aromatic Free Acrylic Coating
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu uberwachende Parameter
Arbeitsplatzgrezwerte
Dimethylether
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 1000 ppm 1900 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 8000 ppm 15200 mg/m³
Kat II, DFG, EU
n-Butylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 62 ppm 300 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 124 ppm 600 mg/m³
Y, Kat I, AGS
Butanon
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 200 ppm 600 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 200 ppm 600 mg/m³
H, Y, Kat I, DFG, EU
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
Kat II = Resorptiv wirksame Stoffe.
Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes
(BGW) nicht befürchtet zu werden.
H = Hautresorptiv.
DFG = Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission).
Kat I = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder
atemwegssensibilisierende Stoffe.
EU = Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt).
AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Für ausreichende Belüftung sorgen. Überwachung der persönlichen Umgebung und des
Arbeitsplatzes oder biologische Überwachung kann erforderlich sein, um die Wirksamkeit der
Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit einer
Atemschutzausrüstung zu bestimmen. Geschlossene Anlagen, lokale Absaugung oder
andere technische Maßnahmen als primäres Mittel zur Minimierung der Exposition der
Arbeiter verwenden. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur verwendet werden, wenn die
Exposition des Arbeitnehmers nicht angemessen durch technische Maßnahmen sicher
gestellt werden kann. Sicherstellen, dass Kontrollmaßnahmen regelmäßig überprüft und
gewartet werden. Es ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter geschult sind, um
die Exposition zu minimieren.
Augen-/ Gesichtsschutz Augenschutz entsprechend einer anerkannten Norm sollte getragen werden, wenn eine
Risikobeurteilung ergibt, dass Augenkontakt möglich ist. Persönliche Schutzausrüstung für
Augen- und Gesichtsschutz sollte der Europäischen Norm EN166 entsprechen. Dichtsitzende
Schutzbrille oder Gesichtsschutz tragen. Wenn Inhalations-Gefahren bestehen, kann
stattdessen eine Atemschutz mit vollem Gesichtsschutz erforderlich sein.
6/
26










