Safety data sheet

EDSYN GMBH EUROPA
Zentrum für Löt- und Entlötsysteme
EDSYN GMBH EUROPA, Postfach 1169, D-97888 Kreuzwertheim
21. August 2003
EDSYN GMBH EUROPA D-97892 Kreuzwertheim Finkenweg 2 ( (09342) 6413 4 (09342) 6417
11.2) Erfahrungen in der Praxis:
Einstufungsrelevante Beobachtungen:
Sonstige Beobachtungen:
11.3) Allgemeine Bemerkungen: Eine akute Intoxikation nach Verschlucken oder Hautkontakt ist nicht
wahrscheinlich. Wegen der schlechten Resorbierbarkeit über die Magen-
Darm-Schleimhaut führen allenfalls extrem hohe Dosen zu akuten
Vergiftungserscheinungen. Eine Aufnahme von Blei über die intakte Haut
ist nach gesicherter arbeitsmedizinischer Erkenntnis nicht anzunehmen.
Bei langfristiger erhöhter Aufnahme von bleihaltigen Stäuben kann es zur
Anreicherung des Bleis im Blut kommen. Bei Schwangerschaft muß ein
Risiko der Fruchtschädigung als wahrscheinlich unterstellt werden. Bei
Exposition Schwangerer kann eine solche Schädigung auch bei
Einhaltung des MAK-Wertes nicht ausgeschlossen werden (MAK
Schwangerschaftsgruppe B, siehe auchTRGS 900).
12.) Angaben zur Ökologie:
12.1) Angaben zur Elimination:
Verfahren Analysenmethode
Sonstige Hinweise:
12.2) Verhalten in Umweltkompartimenten:
Mobilität u. Bioakkmulationspotential:
Sonstige Hinweise:
12.3) Ökotoxische Wirkungen:
Aquatische Toxizität:
Organismus: Versuchdauer
Verhalten in Kläranlagen:
Atmungshemmung kommun.
Belebtschlamms:
Sonstige Hinweise:
12.4) CSB-Wert:
BSB5-Wert:
AOX-Hinweis
Allgemeine Hinweise:
Eliminationsgrad Einstufung Bewertung
Testmethode Ergebnis Bewertung
Es gilt der Grenzwert für Blei in der Klärschlammverordnung.
mg/g
mg/g
Enthält rezepturgemäß folgende Schwermetalle und Verbindungen (u.a.
der Richtlinie 76/464/EWG): ca, 60 Gew-%Zinn(Sn)
Rest Blei (Pb)
ca. 02 Gew. -% Kupfer (Cu)
Jede Kontamination von Boden und Gewässern mit Silber und Zinn und
seinen Verbindungen ist strikt zu vermeiden.
13.) Hinweise zur Entsorgung:
13.1) Produkt:
Empfehlung:
Abfallschlüssel: Nr. 353 02
13.2) Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:
Reinigungsmittel:
Unbrauchbar gewordenes Material und Abfälle an den Hersteller
zurück.
Abfallname: Bleihaltige Abfälle Nachweispflicht
Für beschriebenes Material nicht zutreffend.