Safety data sheet Article 20085935

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 1272/2008 und (EG) Nr. 453/2010
Handelsname: Rhyolith (Edelsplittwerk Schwerz) - Splitt, Schotter, KG, WBS
überarbeitet am:
01.12.2010
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt Mit Wasser und Seife abwaschen.
Nach Augenkontakt
Augen bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser ausspülen. Bei
anhaltender Augenreizung Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken nicht zutreffend
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
nicht bekannt
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
nicht bekannt
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Geeignete Löschmittel
Jedes Löschmittel in Abhängigkeit vom Umgebungsbrand, Rhyolith ist nicht
brennbar.
5.2 Ungeeignete Löschmittel in Abhängigkeit vom Umgebungsbrand
5.3 Besondere Gefährdung durch den Stoff
oder seine Verbrennungsprodukte
keine
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
Vermeiden von Staubentwicklung, Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung
oder eines ausreichenden Atemschutzes bei Überschreitung des Grenzwertes
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
gemäß TRGS 900 (s. Abschnitt 8)
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
keine
6.3 Verfahren zur Reinigung/Aufnahme
Mechanisch aufnehmen - Wenn möglich, nicht trocken kehren um
Staubaufwirbelungen zu vermeiden. Evtl. bauartzugelassene Staubsauger
verwenden.
6.4 Verweis auf andee Abschnitte
Siehe Abschnitt 8 und 13.
7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Maßnahmen zur Verhinderung von Stäuben
Staubbildung vermeiden
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
Staubbildung vermeiden
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Am Arbeitsplatz nicht essen und trinken, vor den Pausen und zum Arbeitsende
Hände waschen, Staub nicht einatmen
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Angaben zu den Lagerbedingungen
Staubbildung vermeiden
7.3 Spezifische Endanwendungen
Branchen- und sektorspezifische Leitlinien BG-Regel "Umgang mit mineral. Staub" (BGR 217)
8 Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter
8.1.1
Stoffname: Allgemeiner Staub
Wert :
3 mg/m³ (A) alveolengängige Fraktion,10 mg/m³ (E) einatembare Fraktion
Überwachungsverfahren:
gem. TRGS 900
8.1.2 DNEL- und PNEC- Werte
Da es gemäß REACH-VO kein registrierungspflichtiger Stoff ist, sind diesee Daten vorhanden.
8.1.3 Control-Banding (z.B. ILO, EMKG)
Kein Control-Banding vorhanden.
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische
Grenzwerte Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) Deutschland
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Entstaubungsanlagen einsetzen, unnötige Staubbildung vermeiden, Arbeitsplatzmessungen durchführen,
Absperrung von staubintensiven Bereichen.
Druckdatum: 10.02.2011 Seite 2/6