Safety data sheet
EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG EG Nr. 1907/2006 - REACH) Version 1.1 (13/09/2013) - Seite 4/6
EDDING Aktiengesellschaft
K12592E1-K10214E1-K10216E1 - EDD-282/291/292
- Schutz für Augen/Gesicht
Berührung mit den Augen vermeiden.
Augenschutz gegen flüssige Spritzer verwenden.
Bei jeder Verwendung ist eine der Norm EN 166 entsprechende Schutzbrille zu tragen.
- Handschutz
Bei längerem oder wiederholtem Hautkontakt geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Empfohlener Typ Handschuhe :
- Naturlatex
- Nitrilkautschuk (Acrylnitril-Butadien-Copolymer (NBR))
- PVC (Polyvinylchlorid)
- Butylkautschuk (Isobutylen-Isopren-Copolymer)
- Körperschutz
Das Personal hat regelmäßig gewaschene Arbeitskleidung zu tragen.
Nach Kontakt mit dem Produkt müssen alle beschmutzten Körperpartien gewaschen werden.
ABSCHNITT 9 : PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Allgemeine Angaben :
Form : dünnflüssige Flüssigkeit
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit :
pH : nicht bestimmt
schwach alkalisch (basisch)
Siedepunkt/Siedebereich : keine Angabe
Flammpunktbereich : nicht relevant
Dampfdruck (50°C) : keine Angabe
Dichte : > 1
Wasserlöslichkeit : löslich
Schmelzpunkt/Schmelzbereich : keine Angabe
Selbstentzündungstemperatur : keine Angabe
Punkt/Intervall der Zersetzung : keine Angabe
9.2. Sonstige Angaben
Keine Angabe vorhanden.
ABSCHNITT 10 : STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1. Reaktivität
Keine Angabe vorhanden.
10.2. Chemische Stabilität
Dieses Gemisch ist bei Einhaltung der in Abschnitt 7 empfohlenen Vorschriften zu Handhabung und Lagerung stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei hohen Temperaturen kann das Gemisch gefährliche Zersetzungsprodukte, wie Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid, Rauch oder
Stickoxid freisetzen.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Vermeiden :
- Frost
10.5. Unverträgliche Materialien
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Die thermische Zersetzung kann freisetzen/bilden :
- Kohlenmonoxid (CO)
- Kohlenstoffdioxid (CO2)
ABSCHNITT 11 : TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Spritzer in die Augen können Reizung und reversible Schädigung verursachen.
11.1.1. Stoffe
Für die Substanzen sind keine toxikologischen Informationen vorhanden.
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