Safety data sheet

EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG EG Nr. 1907/2006 - REACH) Version 1.1 (13/09/2013) - Seite 3/6
EDDING Aktiengesellschaft
K12592E1-K10214E1-K10216E1 - EDD-282/291/292
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Keine Angabe vorhanden.
ABSCHNITT 7 : HANDHABUNG UND LAGERUNG
Für die Räumlichkeiten, in denen mit dem Gemisch gearbeitet wird, gelten die Vorschriften für Lagerstätten.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nach jeder Verwendung die Hände waschen.
Für angemessene Lüftung sorgen, insbesondere in geschlossenen Räumen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz :
In gut durchlüfteten Bereichen handhaben.
Zugang für unbefugte Personen verhindern.
Hinweise zum sicheren Umgang :
Für den persönlichen Schutz, siehe Abschnitt 8.
Informationen des Etiketts und Vorschriften des Arbeitsschutzes beachten.
Angebrochene Verpackungen sorgfältig verschlossen und aufrecht stehend lagern.
Unzulässige Ausrüstung und Arbeitsweise :
Rauchen, Essen und Trinken sind in den Räumlichkeiten, in denen das Gemisch verwendet wird, verboten.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Keine Angabe vorhanden.
Lagerung
Außer Reichweite von Kindern halten.
Behälter gut verschlossen an einem trockenen und gut durchlüfteten Ort lagern.
Der Fußboden muß undurchlässig sein und eine Auffangwanne bilden, so daß bei unvorhergesehenem Auslaufen keine Flüssigkeit nach außen
dringen kann.
Verpackung
Produkt stets in einer Verpackung aufbewahren, die der Original-Verpackung entspricht.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine Angabe vorhanden.
ABSCHNITT 8 : BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1. Zu überwachende Parameter
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz :
- ACGIH TLV (American Conference of Governmental Industrial Hygienists, Threshold Limit Values, 2010) :
CAS TWA : STEL : Obergrenze : Definition : Kriterien :
56-81-5 10 mg/m3 - - - -
- Deutschland - AGW (BAuA - TRGS 900, 21/06/2010) :
CAS VME : VME : Überschreitung Anmerkungen
112-34-5 - 100 mg/m3 1(I) DFG, Y
111-46-6 10 ml/m3 44 mg/m3 4(I) DFG, Y
- Frankreich (INRS - ED984 :2008) :
CAS VME-ppm : VME-mg/m3 : VLE-ppm : VLE-mg/m3 : Hinweise : TMP N° :
112-34-5 10 67.5 15 101.2 - -
56-81-5 - 10 - - - -
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstungen
Piktogramm(e) für obligatorisches Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) :
Saubere und richtig gepflegte persönliche Schutzausrüstungen verwenden.
Persönliche Schutzausrüstungen an einem sauberen Ort, außerhalb des Arbeitsbereiches aufbewahren.
Während der Verwendung nicht Essen, Trinken oder Rauchen. Verunreinigte Kleidung vor erneutem Gebrauch ablegen und waschen. r
angemessene Lüftung sorgen, insbesondere in geschlossenen Räumen.
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