Safety data sheet
EG-Sicherheitsdatenblatt
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Aktuelle Version: 1.0.0, erstellt am: 13.05.2015
Ersetzte Version: -, erstellt am: -
Region: DE
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
EU Vorschriften
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe)
Nach den vorliegenden Daten und/oder gemäß den Angaben der Vorlieferanten enthält das Produkt keine(n) Stoff(e),
der/die gemäß REACH Verordnung (EG) 1907/2006 Anhang XIV als zulassungspflichtige Stoff(e) gilt/gelten.
REACH Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) für das Zulassungsverfahren
Nach den vorliegenden Daten und/oder gemäß den Angaben der Vorlieferanten enthält das Produkt keine(n) Stoff(e),
der/die gemäß Artikel 57 in Verbindung mit Artikel 59 der REACH Verordnung (EG) 1907/2006 als für die Aufnahme in
den Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) in Frage kommende(r) Stoff(e) gilt/gelten.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XVII: Beschränkungen der Herstellung, des
Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Das Produkt unterliegt REACH Verordnung (EG) 1907/2006 Anhang XVII.
Nr.
3
Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Störfall-
Verordnung)
Bemerkung
Anhang I, Teil 1 + 2: nicht genannt. Bezüglich eventuell entstehender
Zersetzungsprodukte siehe Abschnitt 10.
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse
Klasse
1
Quelle
Einstufung gemäß VwVwS
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für das vorliegende Gemisch nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden:
EG-Richtlinie 67/548/EG bzw. 1999/45/EG in der jeweils gültigen Fassung.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in der jeweils gültigen Fassung.
EG-Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2009/161/EU
Nationale Arbeitsplatzgrenzwertlisten der jeweiligen Länder in der jeweils gültigen Fassung.
Transportvorschriften gemäß ADR, RID, IMDG, IATA in der jeweils gültigen Fassung.
Datenquellen, die zur Ermittlung von physikalischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten benutzt wurden,
sind direkt in den jeweiligen Abschnitten angegeben.
Vollständiger Wortlaut der in Abschnitt 2 und 3 aufgeführten R-, H- und EUH-Sätze (soweit nicht bereits in
diesen Abschnitten aufgeführt).
R10
Entzündlich.
R11
Leichtentzündlich.
R22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R23
Giftig beim Einatmen.
R34
Verursacht Verätzungen.
R36
Reizt die Augen.
R38
Reizt die Haut.
R41
Gefahr ernster Augenschäden.
R43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R50
Sehr giftig für Wasserorganismen.
R67
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.










