Datasheet
EU-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: edding Glass Marker Tinte (orange, pink) enthalten in: edding 95
Aktuelle Version: 1.0.0, erstellt am: 26.05.2021
Ersetzte Version: -, erstellt am: -
Region: DE
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Skin Sens. 1A; H317: C >= 0,0015%
Skin Irrit. 2; H315: C >= 0,06%
Eye Irrit. 2; H319: C >= 0,06%
Skin Corr. 1C; H314: C >= 0,6%
Eye Dam. 1; H318: C >= 0,6%
-
-
Schätzwerte Akute Toxizität (ATE)
Nr.
oral
dermal
inhalativ
2
449 mg/kg Körpergewicht
3.3
Sonstige Angaben
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beziehen sich auf die in diesem Produkt (Marker) enthaltene Tinte.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor
Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt
hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10-15 Minuten unter fließendem Wasser bei
weitgespreizten Lidern spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Augenarzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Kein Erbrechen einleiten. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Bewusstlosen Personen darf nichts
eingeflößt werden.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Angaben verfügbar.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Angaben verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Alkoholbeständiger Schaum; Löschpulver; Kohlendioxid; Wassersprühstrahl
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann freigesetzt werden: Kohlendioxid (CO2); Kohlenmonoxid (CO)
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Schutzanzug tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal










