Security Datasheet
EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n° 1907/2006 - REACH) Datum : 16/03/2018 Seite 2/6
Version : Nr. 4 (15/01/2018) Revision : Nr. 4 (26/06/2015)
EDDING Aktiengesellschaft
EDD-6006 kompatibel zu Lexmark 50F2H00 - K15637E1
ABSCHNITT 4 : ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
Im Zweifelsfall oder wenn Symptome anhalten einen Arzt konsultieren.
Einer bewusstlosen Person keinesfalls etwas über den Mund einflößen.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen :
Die Person sofort in frische Luft bringen. Im Falle von Symptomen ärztlichen Rat einholen.
Nach Augenkontakt :
Bei geöffnetem Augenlid mindestens 15 Minuten lang gründlich mit weichem, sauberem Wasser spülen.
Bei Beschwerden, Rötung oder Sehbehinderung einen Augenarzt konsultieren.
Nach Hautkontakt :
Auf Produktrückstände zwischen Haut und Kleidung, Armbanduhr, Schuhen usw. achten.
Nach Verschlucken :
Einen Arzt konsultieren und ihm das Etikett zeigen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Angabe vorhanden.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Angabe vorhanden.
ABSCHNITT 5 : MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Nicht entzündbar.
5.1. Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand entsteht oft dichter, schwarzer Rauch. Die Exposition gegenüber Zersetzungsprodukten kann gesundheitsschädlich
sein.
Rauch nicht einatmen.
Im Brandfall kann sich bilden :
- Kohlenmonoxid (CO)
- Kohlenstoffdioxid (CO2)
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Keine Angabe vorhanden.
ABSCHNITT 6 : MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzmaßnahmen in den Abschnitten 7 und 8 befolgen.
Für Rettungspersonal
Das Einsatzpersonal muss mit angemessener persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein (siehe Abschnitt 8).
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in die Kanalisation oder in Gewässer verhindern.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Produkt mit mechanischen Mitteln sammeln (Besen/Staubsauger) : keinen Staub erzeugen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Keine Angabe vorhanden.
ABSCHNITT 7 : HANDHABUNG UND LAGERUNG
Für die Räumlichkeiten, in denen mit dem Gemisch gearbeitet wird, gelten die Vorschriften für Lagerstätten.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nach jeder Verwendung die Hände waschen.
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