Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Druckdatum: 23.07.2015 überarbeitet am: 23.06.2015Version 1
Handelsname:
PL 4
(Fortsetzung von Seite 1)
41.1.4
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Das Produkt ist nicht brennbar. Löschmittel auf Umgebung abstimmen.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
6
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Bei sachgemäßem Umgang sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Umweltschutzmaßnahmen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
*
7
Handhabung und Lagerung
Handhabung:
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
Lagerklasse gemäß VCI-Lagerklassenkonzept: 12
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
8
Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.
Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Atemschutz: Nicht erforderlich.
Handschutz: Schutzhandschuhe empfohlen bei häufigem oder länger andauerndem Hautkontakt.
Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk
Augenschutz: Schutzbrille
(Fortsetzung auf Seite 3)
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