Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Druckdatum: 23.07.2015 überarbeitet am: 23.06.2015Version 1
Handelsname:
PL 4
(Fortsetzung von Seite 1)
41.1.4
• Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
•
Löschmittel
•
Geeignete Löschmittel:
Das Produkt ist nicht brennbar. Löschmittel auf Umgebung abstimmen.
•
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.
•
Hinweise für die Brandbekämpfung
•
Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
6
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
•
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Bei sachgemäßem Umgang sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
•
Umweltschutzmaßnahmen:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
•
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
*
7
Handhabung und Lagerung
•
Handhabung:
•
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
•
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
•
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
• Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
• Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
• Lagerklasse gemäß VCI-Lagerklassenkonzept: 12
• Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
•
Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
8
Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
•
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
•
Zu überwachende Parameter
•
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.
• Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
•
Begrenzung und Überwachung der Exposition
•
Persönliche Schutzausrüstung:
• Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
• Atemschutz: Nicht erforderlich.
• Handschutz: Schutzhandschuhe empfohlen bei häufigem oder länger andauerndem Hautkontakt.
• Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk
• Augenschutz: Schutzbrille
(Fortsetzung auf Seite 3)
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