Datasheet

Produktdatenblatt AC100 NR-017 (Var.: 2speed + boost)
28.02.2019 Seite 10 von 11
5 Sicherheit
5.1 Elektrische Sicherheit
Eine Beurteilung der Erwärmung (sachgemäßer und unsaßgemäßer Betrieb) sowie des Berührungs-, Fremdkörper-
und Feuchtigkeitsschutz muss im Eingebauten Zustand in Verbindung mit dem jeweiligen Gerät durchgeführt
werden.
Prüfspannung HV Typprüfung 1500 V
Einheit Prüfspannung VAC
Zeit HV Typpfung 60 s
Isolationswiderstand RI > 10 MOhm
Schutzklasse Einbau-Ventilator
5.2 Sicherheitszulassung
CE EG-Konformitätserklärung Ja
EAC Eurasische Konformität Ja
UL Underwriters Laboratories Nein
VDE
Verband der Elektrotechnik, Elektronik und
Informationstechnik
Ja / Zulassung nach EN 60335 (VDE 0700) - Sicherheit
elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche
Zwecke
CSA Canadian Standards Association Nein
CCC
China Compulsory Certification
Nicht gefordert
Gemäß Leitlinien zur Anwendung der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EC, Abschnitt III: Geltungsbereich der
Niederspannungsrichtlinie, Absatz "Umfasst die Richtlinie ,Komponenten'?" gilt:
Jedoch gilt für einige Arten von Geräten, die für den Einsatz als Basis-Komponenten zum Einbau in andere elektrische
Geräte ausgelegt und hergestellt werden, dass ihre Sicherheit im weitesten Sinne davon abhängt, wie sie in das
Endprodukt integriert werden und von den Gesamt-Eigenschaften des Enderzeugnisses. Diese Basis-Komponenten
umfassen Elektronik und bestimmte andere Komponenten.
Betrachtet man das Schutzziel der Niederspannungsrichtlinie, dann sind diese Basis-Komponenten, dessen Sicherheit
im weitesten Sinne davon abhängt, wie
sie eingebaut sind und für die eine Gefährdungsbeurteilung nicht
vorgenommen werden kann, als solche nicht
von der Richtlinie erfasst.
Insbesondere dürfen sie nicht CE-gekennzeichnet werden, es sei denn, für sie gelten andere Vorschriften, die eine
CE- Kennzeichnung erfordern.