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Eingeschränkte Garantie von Toshiba GR-3
Eingeschränkte Garantie von Toshiba
GARANTIEUMFANG
Diese eingeschränkte Garantie ist nur in den Ländern gültig, die am Ende
dieser eingeschränkten Garantie von Toshiba aufgeführt sind (Gebiet) und
nicht für Originalkäufe außerhalb dieses Gebiets. Software, die von Toshiba
mit oder ohne die Toshiba-Marke vertrieben wird (einschließlich u. a.
Systemsoftware), und Hardwareprodukte, die nicht von oder für Toshiba
hergestellt werden, sind von dieser eingeschränkten Garantie nicht
abgedeckt. Die einzigen Verpflichtungen von Toshiba in Bezug auf Software,
die von Toshiba unter dem Markennamen Toshiba vertrieben wird, sind im
geltenden Endbenutzerlizenzvertrag oder im Programmlizenzvertrag
zwischen Ihnen und dem Softwareentwickler/-lieferanten beschrieben.
Reparaturdienstleistungen, die unter die vorliegende Garantie fallen und
sprachbezogene Aspekte Ihres Systems betreffen (z. B. Tastatur), können
möglicherweise nur in der offiziellen Sprache des Landes durchgeführt
werden, in dem die Garantieleistung in Anspruch genommen wird. Toshiba
behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen defekte Systeme, die
durch die vorliegende Garantie abgedeckt sind, oder Teile hiervon gegen
neue oder vom Hersteller wieder instand gesetzte Teile oder Systeme
auszutauschen bzw. mit solchen Teilen zu reparieren. Im Rahmen der
vorliegenden Garantie werden sämtliche Kosten für Ersatzteile und
Arbeitsleistungen übernommen, die für die Wiederherstellung der
vollständigen Funktionsfähigkeit des Systems erforderlich sind. Darüber
hinaus gehen gemäß vorliegender Garantie sämtliche Eigentumsrechte an
den ausgetauschten Teilen oder Systemen an Toshiba über.
Je nach Modell können manche Teile (z. B. Netzadapter) problemlos vom
Kunden selbst ausgetauscht werden. Solche Teile sind als Customer
Replaceable Units (CRU-Teile) definiert. Toshiba kann nach eigenem
Ermessen entscheiden, CRU-Teile durch Lieferung an den Endanwender zu
reparieren. Bei Erhalt des Ersatzteils durch den Endanwender geht das
Originalteil in das Eigentum von Toshiba über. Falls von Toshiba
angefordert, muss das Originalteil auf Kosten von Toshiba an Toshiba
zurückgesendet werden. Wenn Toshiba das Originalteil nicht innerhalb von
fünfzehn (15) Werktagen nach Erhalt der Lieferanweisung durch den
Kunden erhalten hat, wird dem Endanwender der Einzelhandelswert des
Ersatzteils in Rechnung gestellt.
GARANTIEAUSSCHLÜSSE
Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht für:
1. Defekte, die durch normale Abnutzung entstehen, darunter Verschleiß
von Verbrauchsmaterialen, d. h. von Teilen, die bei normaler Nutzung
des Systems regelmäßig ausgetauscht werden müssen (z. B. Akkus);
2. Gebrochenes, zerrissenes, verkratztes und verbeultes Material,
verkratzte oder verblichene Abdeckungen oder Plastikteile sowie
gebrochene Plastikteile an Anschlüssen und andere kosmetische
Schäden;