Safety data sheet
Datum : 03/08/2015 Seite 7/11
Revision : Nr. 4 (01/04/2015)
EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n° 1907/2006 - REACH)
Version : Nr. 3 (03/08/2015)
PROPAN (CAS: 74-98-6)
Keine reproduktionstoxische Wirkung.
BUTAN (< 0,1 % 1,3-BUTADIEN) (CAS: 106-97-8)
Keine reproduktionstoxische Wirkung.
11.1.2. Gemisch
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut :
Es ist unwahrscheinlich das das Produkt zu Hautreizungen führt. Schnelles Verdampfen der Flüssigkeit kann Erfrierungen bewirken.
Schwere Augenschädigung/Augenreizung :
Es ist unwahrscheinlich, das Augenreizungen verursacht werden. Schnelles Verdampfen der Flüssigkeit kann Erfrierungen bewirken.
Gefahr bei Aspiration :
In hoher Konzentration können die Dämpfe über die Lungen in den Körper gelangen. Dadurch könntenSchwindelgefühle, Kopfschmerzen
oder Dösigkeit auftreten.
Weitere Informationen
Information published in the literature shows a very low order of toxicity. Exposures to very high concentrations have an anaesthetic effect.
ABSCHNITT 12 : UMWELTBEZOGENE ANGABEN
12.1. Toxizität
12.1.2. Gemische
Warscheinlich nicht gewässerschädigend.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Butan/Isobutan/Propan : Warscheinlich biologisch abbaubar.
12.2.1. Stoffe
ISOBUTAN (CAS: 75-28-5)
Biologischer Abbau : Schnell abbaubar.
PROPAN (CAS: 74-98-6)
Biologischer Abbau : Schnell abbaubar.
BUTAN (< 0,1 % 1,3-BUTADIEN) (CAS: 106-97-8)
Biologischer Abbau : Schnell abbaubar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Butan/Isobutan/Propan : Warscheinlich nicht gewässerschädigend.
12.4. Mobilität im Boden
Butan/Isobutan/Propan : Bei Entweichen verteilt sich das Produkt schnell in der Athmosphäre, wo es photochemisch abgebaut wird.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Angabe vorhanden.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Angabe vorhanden.
Deutsche Verordnung zur Klassifizierung der Wassergefährdung (WGK) :
WGK 2 (VwVwS vom 27/07/2005, KBws) : Wassergefährdend.
ABSCHNITT 13 : HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Abfälle des Gemischs und/oder ihr Behältniss sind entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG zu entsorgen.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer einleiten.
Abfälle :
Die Abfallentsorgung muss ohne Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Luft, Böden, Fauna und Flora erfolgen.
Entsorgung oder Verwertung gemäß gültiger Gesetzgebung vorzugsweise durch einen zugelassenen Abfallsammler oder einen
Entsorgungsfachbetrieb.
Boden oder Grundwasser nicht verseuchen, Abfälle nicht in der Umwelt entsorgen.
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