Safety data sheet

Datum : 03/08/2015 Seite 4/11
Revision : Nr. 4 (01/04/2015)
EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n° 1907/2006 - REACH)
Version : Nr. 3 (03/08/2015)
Behälter bei Nichtgebrauch dicht geschlossen halten. Von Wärmequellen, Funken oder offenen Flammen fernhalten.
Keine Werkzeuge verwenden, die Funken erzeugen können. Nicht rauchen.
Zugang für unbefugte Personen verhindern.
Hinweise zum sicheren Umgang :
Für den persönlichen Schutz, siehe Abschnitt 8.
Informationen des Etiketts und Vorschriften des Arbeitsschutzes beachten.
Aerosol nicht einatmen.
Angebrochene Verpackungen sorgfältig verschlossen und aufrecht stehend lagern.
Unzulässige Ausrüstung und Arbeitsweise :
Rauchen, Essen und Trinken sind in den Räumlichkeiten, in denen das Gemisch verwendet wird, verboten.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Keine Angabe vorhanden.
Lagerung
Außer Reichweite von Kindern halten.
Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Von Zündquellen, Hitzequellen und direkter Sonneneinstrahlung entfernt halten.
Der Fußboden muß undurchlässig sein und eine Auffangwanne bilden, so daß bei unvorhergesehenem Auslaufen keine Flüssigkeit nach außen
dringen kann.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen.
Bewahren in einem trockenen, frostfreien und gut ventilierten Platz.
Verpackung
Produkt stets in einer Verpackung aufbewahren, die der Original-Verpackung entspricht.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine Angabe vorhanden.
ABSCHNITT 8 : BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1. Zu überwachende Parameter
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz :
- Belgien (Arrêté du 19/05/2009, 2010) :
CAS TWA : STEL : Obergrenze : Definition : Kriterien :
106-97-8 800 ppm - - - -
- Schweiz (SUVA 2009) :
CAS VME-mg/m3 : VME-ppm : VLE-mg/m3 : VLE-ppm : Zeit : RSB :
106-97-8 1900 800 - - - -
74-98-6 1800 1000 7200 4000 4x15 -
75-28-5 1900 800 - - - -
- Deutschland - AGW (BAuA - TRGS 900, 21/06/2010) :
CAS VME : VME : Überschreitung Anmerkungen
106-97-8 1000 ml/m3 2400 mg/m3 4(II) DFG
74-98-6 1000 ml/m3 1800 mg/m3 4(II) DFG
75-28-5 1000 ml/m3 2400 mg/m3 4(II) DFG
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzmaßnahmen wie persönliche Schutzausrüstungen
Piktogramm(e) für obligatorisches Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) :
Saubere und richtig gepflegte persönliche Schutzausrüstungen verwenden.
Persönliche Schutzausrüstungen an einem sauberen Ort, außerhalb des Arbeitsbereiches aufbewahren.
Während der Verwendung nicht Essen, Trinken oder Rauchen. Verunreinigte Kleidung vor erneutem Gebrauch ablegen und waschen. Für
angemessene Lüftung sorgen, insbesondere in geschlossenen Räumen.
- Schutz für Augen/Gesicht
Berührung mit den Augen vermeiden.
Augenschutz gegen flüssige Spritzer verwenden.
Bei jeder Verwendung ist eine der Norm EN 166 entsprechende Schutzbrille zu tragen.
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