Safety data sheet

Datum : 03/08/2015 Seite 2/11
Revision : Nr. 4 (01/04/2015)
EG-SICHERHEITSDATENBLATT (VERORDNUNG (EG) n° 1907/2006 - REACH)
Version : Nr. 3 (03/08/2015)
2.3. Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die Europeen Chemical Agency (ECHA)
gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table
Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der
REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.
Absichtlicher Mißbrauch der Zubereitung, d.h. das konzentrierte Einatmen deren Dämpfe, kann gesundheitsschädlich oder tödlich sein.
Schnelles Verdampfen der Flüssigkeit kann Erfrierungen bewirken.
ABSCHNITT 3 : ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.2. Gemische
Zusammensetzung :
Identifikation
(EG) 1272/2008 Hinweis %
CAS: 106-97-8
EC: 203-448-7
REACH: 01-2119474691-32
BUTAN (< 0,1 % 1,3-BUTADIEN)
GHS02
Dgr
Flam. Gas 1, H220
Press. Gas, H280
C
[1]
[7]
25 <= x % < 50
CAS: 74-98-6
EC: 200-827-9
REACH: 01-2119486944-21
PROPAN
GHS02
Dgr
Flam. Gas 1, H220
Press. Gas, H280
[1]
[7]
25 <= x % < 50
CAS: 75-28-5
EC: 200-857-2
REACH: 01-2119474691-32
ISOBUTAN
GHS02
Dgr
Flam. Gas 1, H220
Press. Gas, H280
C
[1]
[7]
10 <= x % < 25
Angaben zu bestandteilen :
[7] Treibgas
[1] Stoff für den es Aussetzungsgrenzwerte am Arbeitsplatz gibt.
ABSCHNITT 4 : ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
Im Zweifelsfall oder wenn Symptome anhalten einen Arzt konsultieren.
Einer bewusstlosen Person keinesfalls etwas über den Mund einflößen.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen :
Die betroffene Person an die frische Luft bringen. Sollte nach kurzer Zeit keine Besserung eingetreten sein, dann ärztliche Hilfe herbeirufen.
Wenn die Person nicht mehr atmet sofort Notbeatmung anwenden. Unverzüglich einen Arzt herbeirufen.
Nach Augenkontakt :
Bei geöffnetem Augenlid mindestens 15 Minuten lang gründlich mit weichem, sauberem Wasser spülen.
Im Fall von Eisbrand im Augenbereich unverzüglich medizinische Hilfe aufsuchen.
Nach Hautkontakt :
Im Fall von Eisbrand medizinischen Rat einholen. Wunden nur mit sterilen Materialien abdecken. Keine Wundsalben oder Puder anwenden.
Nach Verschlucken :
Da dieses Produkt ein Gas ist, beachten Sie die Inhalation Abschnitt.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Siehe Abschnitt 11.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Bei ungewöhnlichen oder andauernden Symptomen immer
ärztlichen Rat einholen.
ABSCHNITT 5 : MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Entzündbar.
Löschpulver, Kohlendioxid (CO2) und andere Löschgase sind für Kleinbrände geeignet.
5.1. Löschmittel
Durch Hitze gefährdete Behälter mit Wasser sprühen und kühlen aus geschützter Position.
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