Safety data sheet Article 20133348

Seite: 9/11
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 12.06.2015 überarbeitet am: 12.06.2015Versionsnummer 4
Handelsname: DUPLICOLOR Platinum sdm.
(Fortsetzung von Seite 8)
41.0
Dämpfe wirken betäubend.
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
·
12.1 Toxizität
·
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
Weitere ökologische Hinweise:
·
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
·
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
·
PBT:
Nicht anwendbar.
·
vPvB:
Nicht anwendbar.
·
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
·
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
·
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
·
Europäischer Abfallkatalog
08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
15 01 04 Verpackungen aus Metall
15 01 11* Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten,
einschließlich geleerter Druckbehältnisse
·
Ungereinigte Verpackungen:
·
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
*
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
·
14.1 UN-Nummer
·
ADR, IMDG, IATA
UN1950
·
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
·
ADR 2013
UN1950 DRUCKGASPACKUNGEN
·
IMDG
AEROSOLS
·
IATA
AEROSOLS, flammable
·
14.3 Transportgefahrenklassen
·
ADR 2013
·
Klasse
2 5F Gase
(Fortsetzung auf Seite 10)
D