Safety data sheet Article 15075243

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 04.04.2013 überarbeitet am: 26.03.2013Versionsnummer 7
Handelsname: DUPLICOLOR Platinum hgl.
(Fortsetzung von Seite 7)
36.0.11
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Lösemittelgehalt:
VOC-EU
.
711,5 g/l
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9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10 Stabilität und Reaktivität
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10.1 Reaktivität
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10.2 Chemische Stabilität
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Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
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10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
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10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Berstgefahr bei Erwärmung über 50 °C.
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10.5 Unverträgliche Materialien:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
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11 Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität:
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Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
67-64-1 Aceton
Oral LD50 5800 mg/kg (rat)
Dermal LD50 20000 mg/kg (rabbit)
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Primäre Reizwirkung:
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an der Haut:
Keine Reizwirkung.
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am Auge:
Reizwirkung.
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Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
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Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG r
Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Reizend
Dämpfe wirken betäubend.
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12 Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
D
(Fortsetzung auf Seite 9)