Safety Data Sheet Article 15074536

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.08.2012 überarbeitet am: 06.08.2012Versionsnummer 99
Handelsname: DUPLI-COLOR COLOR SPRAY MATT RAL 9005 400 ML
(Fortsetzung von Seite 2)
34.0.11
CAS: 64742-82-1
EINECS: 265-185-4
Naphtha (Erdöl), hydrodesulfurierte schwere (< 0,1 % benzol CAS nr. 71-
43-2)
Xn R65
N R51/53
R10-66-67
Flam. Liq. 3, H226
Asp. Tox. 1, H304
5-10%
CAS: 64742-95-6
EINECS: 265-199-0
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische (< 0,1 % benzol CAS
nr. 71-43-2)
Xn R65
Xi R37
N R51/53
R10-66-67
Carc. Cat. 2, Muta. Cat. 2
Flam. Liq. 3, H226
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2, H411
STOT SE 3, H335+H336
1-2,5%
CAS: 1330-20-7
EINECS: 215-535-7
Xylol
Xn R20/21
Xi R38
R10
Flam. Liq. 3, H226
Acute Tox. 4, H312; Acute Tox. 4, H332; Skin Irrit. 2, H315
1-2,5%
·
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.
*
4
Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
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Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
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Nach Verschlucken:
Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.
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Hinweise für den Arzt:
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Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
5
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
DE
(Fortsetzung auf Seite 4)