Safety Data Sheet Article 20649191

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 17.04.2018 überarbeitet am: 17.01.2018Versionsnummer 5
Handelsname: DUPLI-COLOR Aerosol Art Spray RAL - Farbtöne
(Fortsetzung von Seite 7)
46.1.14
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Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
67-64-1 Aceton
LC50/96h 8.300 mg/l (fish)
EC50/96h 7.200 mg/l (algae)
LC50 / 48 h 8.450 mg/l (crustacean (water flea))
108-65-6 2-Methoxy-1-methylethylacetat
EC50 / 48 h >500 mg/l (daphnia magna)
LC50 / 96 h 100-180 mg/l (oncorhynchus mykiss / Regenbogenforelle)
123-86-4 n-Butylacetat
LC50 / 96 h 81 mg/l (fish)
1330-20-7 Xylol (Isomerengemisch)
EC50 / 48 h 7,4 mg/l (daphnia magna)
LC50 / 96 h 13,5 mg/l (fish)
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
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Europäisches Abfallverzeichnis
08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
15 01 04 Verpackungen aus Metall
15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe
verunreinigt sind
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Ungereinigte Verpackungen:
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Empfehlung:
Die Verpackung ist nach Maßgabe der Verpackungsverordnung zu entsorgen.
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
D
(Fortsetzung auf Seite 9)