Safety Data Sheet Article 15070846
Seite: 3/10
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 04.04.2013 überarbeitet am: 07.03.2013Versionsnummer 9
Handelsname: Bronze Effektspray antikgold
(Fortsetzung von Seite 2)
36.0.11
CAS: 64742-95-6
EINECS: 265-199-0
Reg.nr.: 01-2119455851-35-XXXX
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte aromatische
Xn R65; Xi R37; N R51/53
R10-66-67
Flam. Liq. 3, H226; Asp. Tox. 1, H304; Aquatic
Chronic 2, H411; STOT SE 3, H335-H336
2,5-<5,0%
·
Zusätzliche Hinweise:
Der Gehalt an Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) in den Einzelkomponenten liegt unterhalb von 0,1%
(Anmerkung P Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG).
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
*
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
·
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
·
Allgemeine Hinweise:
Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens
48 Stunden nach einem Unfall.
·
Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
·
Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
·
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
·
Nach Verschlucken:
Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.
·
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
·
5.1 Löschmittel
·
Geeignete Löschmittel:
CO2, Sand, Löschpulver. Kein Wasser verwenden.
·
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser
Wasser im Vollstrahl
·
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
-
·
Besondere Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät anlegen.
*
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
·
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
·
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
·
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Nicht mit Wasser oder wäßrigen Reinigungsmitteln wegspülen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
·
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
(Fortsetzung auf Seite 4)
D










