Safety Data Sheet Article 15070839
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 04.04.2013 überarbeitet am: 07.03.2013Versionsnummer 5
Handelsname: Bronze Effektspray Kupfer
(Fortsetzung von Seite 2)
36.0.11
CAS: 64742-48-9
EINECS: 265-150-3
Reg.nr.: 01-2119474196-32
01-2119463258-33-XXXX
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere
Xn R65
R66-67
Asp. Tox. 1, H304
5-<10%
CAS: 100-41-4
EINECS: 202-849-4
Reg.nr.: 02-2119752523-40-0000
Ethylbenzol
Xn R20; F R11
Flam. Liq. 2, H225; Acute Tox. 4, H332
2,5-<5,0%
CAS: 7440-50-8
EINECS: 231-159-6
Kupfer
Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die
Exposition am Arbeitsplatz gilt
<2,5%
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Zusätzliche Hinweise:
Der Gehalt an Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) in den Einzelkomponenten liegt unterhalb von 0,1%
(Anmerkung P Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG).
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
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Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Kontaktlinsen entfernen.
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Nach Verschlucken:
Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Sand, Löschpulver. Kein Wasser verwenden.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser
Wasser im Vollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Nicht mit Wasser oder wäßrigen Reinigungsmitteln wegspülen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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