Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 09.06.2016 überarbeitet am: 09.06.2016Versionsnummer 10
Handelsname: Magnetic Paint
(Fortsetzung von Seite 1)
42.1.1
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
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Beschreibung:
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
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Gefährliche Inhaltsstoffe:
entfällt
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Zusätzliche Hinweise:
Der Gehalt an Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7) in den Einzelkomponenten liegt unterhalb von 0,1%
(Anmerkung P Anhang VI der Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008).
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
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Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
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Nach Verschlucken:
Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
Behälter mit Wasser kühlen.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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