Safety data sheet Article 25422485
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 16.02.2017 überarbeitet am: 16.02.2017Versionsnummer 1
Handelsname:
Duschfee Fee Apfel/Zitrone
(Fortsetzung von Seite 6)
44.2.2
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Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
5989-27-5 D-Limonen
EC50 (statisch) 0,85 mg/l/48h (Daphnia magna) (OECD 202)
LC50 (dynamisch) 0,72 mg/l/96h (Pimephales promelas) (OECD 203)
EC50 (statisch) 150 mg/l/72h (Desmodesmus subspicatus) (OECD 201)
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser
eliminierbar.
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Sonstige Hinweise: Es sind keine Angaben über das Gemisch verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT: Nicht anwendbar.
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vPvB: Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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1
3.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden.
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung des
Produktes.
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Europäischer Abfallkatalog
06 00 00 ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN
06 03 00 Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden
06 03 14 feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13
fallen
07 00 00 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN
07 06 00 Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln,
Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln
07 06 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände
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Ungereinigte Verpackungen:
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Empfehlung:
Die Verpackung ist nach Maßgabe der Verpackungsverordnung zu entsorgen.
Gereinigte Verpackungen sind den örtlichen Wertstoffkreisläufen zuzuführen.
Die Verpackung kann nach Reinigung wiederverwendet oder stofflich verwertet werden.
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Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
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(Fortsetzung auf Seite 8)










